Missbrauch: Verhandlung vertagt

Trier · Das Urteil im Prozess gegen den 50-jährigen Eifeler, der seine drei Stiefsöhne in mindestens 48 Fällen missbraucht hat, wird heute nicht gesprochen. Der Mann hatte die Taten bereits gestanden.

Das Gericht prüft nun eine mögliche Sicherungsverwahrung des Angeklagten. Das hieße, der Eifeler würde auch nach der Verbüßung einer Strafe hinter Gittern bleiben.
Außerdem sollen Vergehen in die Nachtragsanklage mit aufgenommen werden, die bis zu zehn Jahre zurückliegen. Dazu wurden bereits Zeugen gehört. Zwei Jungen konnte das Gericht erst einmal nicht ausfindig machen. Deshalb wurde die Verhandlung vertagt. Die Jungen sollen nun am 19. Februar vor dem Landesgericht in Trier ihre Aussage machen. MRA

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