Missbrauch von Kindern: Täter bleibt hinter Gittern

Bitburg/Trier · Revision abgelehnt - diesen Beschluss hat der Bundesgerichtshof im Fall eines 50-Jährigen aus dem Raum Bitburg gefasst, der wegen 22-facher Vergewaltigung von Kindern zu neun Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Damit wird das Urteil des Trierer Landgerichts vom März 2013 bestätigt, das nun rechtskräftig ist.

Bitburg/Trier. Neun Jahre Gefängnis und anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: So lautete das Urteil des Trierer Landgerichts gegen einen 50-jährigen Mann aus dem Raum Bitburg im März des vergangenen Jahres. Der Mann hatte in 22 Fällen Kinder missbraucht. Gegen das Urteil hatte er Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Dieser verwarf die Revision als unbegründet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte mit seiner Ehefrau und den drei Kindern, die aus einer vorangegangenen Beziehung stammten, in einem Dorf in der Nähe von Bitburg gewohnt. Die Kinder sind heute 15, zwölf und zehn Jahre alt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Stiefsöhne zwischen 2005 und 2009 in 48 Fällen sexuell missbraucht zu haben.
Die Richter am Landgericht in Trier überprüften und kamen letztlich auch zu dem Schluss, dass der Mann auch nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe in Sicherheitsverwahrung bleiben muss. Grund für diese Entscheidungen waren die Ergebnisse eines psychiatrischen Gutachtens, das den Mann als gefährlich einstufte. red/MRA

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort