Nach Brand in Bitburger Mehrfamilienhaus: Täter bekommt Chance, sich zu bewähren

Trier · Das Landgericht Trier hat einen 29-Jährigen, der im September 2013 einen Brand in einem Mehrfamilienhaus in Bitburg verursacht hat, wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Der Mann leidet an einer psychischen Erkrankung.

Bei dem Brand in dem 27-Parteien-Haus war ein Sachschaden von 100 000 Euro entstanden, eine Bewohnerin erlitt eine Rauchgas-Vergiftung. Der Beschuldigte hatte zu dem Zeitpunkt unter Wahnvorstellungen und Halluzinationen gelitten und wollte offenbar seinem Sofa die "bösen Gedanken austreiben". Deswegen zündete er es an und verursachte so einen Großeinsatz der Feuerwehr.

Eine psychiatrische Sachverständige hatte dem Beschuldigten im Prozess, der im März begonnen hatte, eine Psychose attestiert, die schon seit 2002 aufgrund massiven Cannabis-Missbrauchs existiert habe. Daher war der 29-Jährige zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig und kann für seine Taten nicht verurteilt werden. Allerdings war er direkt nach Brandstiftung im September 2013 in eine psychiatrische Klinik untergebracht worden: Im Prozess ging es nun darum, ob er dort weiterhin dauerhaft betreut werden muss, weil von ihm eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe und eine hohe Rückfallgefahr bestehe.

Das allerdings verneinten nach der Beweisaufnahme Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch das Gericht übereinstimmend. Der 29-Jährige sei sich seiner Krankheit bewusst und bereit, sich behandeln zu lassen. Er sei bereit, auf Drogen zu verzichten und das auch kontrollieren zu lassen - ebenso, wie er bereit sei, regelmäßig seine Medikamente zu nehmen und dies ebenfalls überprüfen zu lassen. Deswegen setzte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Bewährung aus: Stattdessen wird der Beschuldigte für mindestens ein Jahr in einer an einer psychiatrischen Fachklinik angeschlossenen Wohngruppe leben, in der er sich freier bewegen kann. Das Gericht machte ihm zur weiteren Auflage, dass er sich dort einer ambulanten Therapie unterziehen müsse, seine Medikamenteneinnahme überwachen und unangekündigten Drogenkontrollen über sich ergehen lassen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.

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