Nummer mit dem Fälscher

BITBURG/TRIER. Das Amtsgericht Bitburg hat einen 34-jährigen Mann aus dem Altkreis Bitburg zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte eine Prostituierte in Trier mehrfach mit selbst gefälschten Geldscheinen bezahlt.

Xaver R. (Name von der Redaktion geändert) steht auf Französisch. Dabei geht es ihm nicht um die Sprache, sondern um die so bezeichnete sexuelle Spielart. Für den Oralverkehr fährt der Eifeler regelmäßig ins Trierer Eros-Center. Doch das geht ins Geld, denn jeder Besuch dort kostet ihn 100 Euro. Die Lösung: Der Freier bastelt sich am Computer eine Vorlage für einen 50-Euro-Schein. Mit den Farbausdrucken wähnt sich Xaver R. dauerhaft finanzstark genug, um seinen Trieb befriedigen zu können. Tatsächlich bezahlt er mit den "Blüten" in sechs Fällen die Liebesdienste seiner Stamm-Prostituierten. Trotz schlechter Qualität der Scheine fällt der Schwindel zunächst nicht auf. Das schummrige Licht im Eros-Center und die Sorglosigkeit der Prostituierten kommen dem Kunden zupass. Xaver R. fühlt sich sicher, wird mutiger, will mehr.Apothekerin bemerkt den Schwindel

Im März 2006 fährt er mit 14 falschen Fünfzigern in der Tasche nach Trier. Für 700 Euro will er sich ein Sonderprogramm gönnen, das sich über mehrere Stunden hinzieht. Doch seine Stamm-Prostituierte ist aus einem ganz anderen Grund hoch erregt: Als sie in einer Apotheke mit ihrem Liebeslohn bezahlen wollte, erkannte die Bedienung das Falschgeld und lehnte die Annahme ab. Als die Prostituierte ihren Freier zur Rede stellt, hat der wieder nur Falschgeld dabei. Die alarmierte Polizei stellt die 14 Fünfziger sicher. Insgesamt hat der 34-Jährige 21 "Blüten" produziert und in Verkehr gebracht oder bringen wollen. "Schon bei einem falschen Schein lautet die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr", stellt Richter Werner von Schichau bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bitburg fest. Der Angeklagte ist geständig. Im Zuge der Ermittlungen haben die Fahnder auf seinem privaten Computer kinderpornografische Aufnahmen entdeckt. Von Schichau: "Das sind die übelsten Bilder, die ich je gesehen habe." Für den Besitz der verbotenen Fotos hat Xaver R. eine Geldstrafe bekommen. Diese Strafe bezieht das Gericht ein und bildet eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte muss außerdem 1000 Euro Buße an eine Kinderschutzorganisation zahlen. "Auch die Rotlicht-Szene ist kein rechtsfreier Raum", betont von Schichau in seiner Urteilsbegründung. Xaver R. und die Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig wird.

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