Ohne Kreisel bleibt alles dicht

Bitburg · Der Baustellenverkehr zum Neubaugebiet in Masholder rumpelt zum Leidwesen der Anlieger mitten durch den Ort, obwohl es eine andere Zufahrt gibt. Doch die wird erst geöffnet, wenn ein Kreisel gebaut wird. Das Trierer Gericht urteilt, dass dies nicht Aufgabe des Erschließungsträgers, der Schuh GbR, ist. Dagegen hat die Stadt Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz beantragt.

 Die eigentliche Zufahrt zum Neubaugebiet In der Persch ist gesperrt. Um zu verhindern, dass jemand dies missachtet, hat der Erschließungsträger Schuh GbR ein Auto hinter der Absperrung geparkt. TV-Foto: Uwe Hentschel

Die eigentliche Zufahrt zum Neubaugebiet In der Persch ist gesperrt. Um zu verhindern, dass jemand dies missachtet, hat der Erschließungsträger Schuh GbR ein Auto hinter der Absperrung geparkt. TV-Foto: Uwe Hentschel

Bitburg. Rund läuft es zwischen der Stadt Bitburg und dem privaten Erschließungsträger Schuh GbR nicht. Zwischen den beiden knirscht es in Stahl (siehe Extra) wie auch in Masholder. Dort gibt es Ärger wegen einer Zufahrt zum Neubaugebiet In der Persch, das von der Schuh GbR erschlossen und vermarktet wird.

Das Absurde: Es gibt eine Zufahrt zu diesem Neubaugebiet über die B-257-Abfahrt Masholder. Doch diese Zufahrt ist geschlossen, weil zwei Voraussetzungen, die der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Gerolstein für eine Öffnung erhoben hat, nicht erfüllt sind. Der LBM fordert aus Gründen der Verkehrssicherheit, dass parallel zur Bundesstraße eine Abbiegespur zum Neubaugebiet geschaffen und der Kreuzungsbereich von Brückenstraße und Am Bittgenbach durch den Bau eines Kreisels entschärft wird.

Die Erklärung: "Da diese beiden Auflagen bis heute nicht umgesetzt sind, sind die Voraussetzungen für eine verkehrssichere Öffnung der Zufahrt zum Neubaugebiet nicht gegeben", erklärt LBM-Sprecher Bruno von Landenberg. Deshalb rollt der komplette Baustellenverkehr ins Neubaugebiet derzeit über die Brückenstraße - und somit durch den Ort.

Die Leidtragenden: Darüber wiederum sind die Anlieger der Brückenstraße alles andere als erfreut. Masholders Ortsvorsteher Thomas Kröffges berichtet, dass sich bei ihm bereits einige der Anlieger über den Lärm und Dreck beschwert haben. Dabei sei die Belastung "momentan ja noch überschaubar" sagt er. Seine Sorge: Sobald die Vermarktung des Baugebiets mit den mehr als 40 Baustellen erst mal richtig in die Gänge kommt, nimmt natürlich auch der Baustellenverkehr zu - und damit die Belastung für die Anlieger der Ortsdurchfahrt.

Der Streit: Stadt und Schuh GbR sind sich uneins darüber, wer für den Bau des Kreisels und der Abbiegespur, die der LBM als Voraussetzung für die Öffnung der Zufahrt fordert, zuständig ist. Nach Auffassung der Stadt handelt es sich bei der Zufahrt und den damit verbundenen Auflagen um eine Erschließungsmaßnahme, für die der Erschließungsträger zu sorgen hat. "Wir haben mit der Schuh GbR ja einen Vertrag geschlossen, in dem genau das geregelt ist", sagt Bauamtsleiter Heinz Reckinger.
Bernd Schuh, Geschäftsführer der Schuh GbR, sieht das anders: "Nach Vorlage des Vertrags durch die Stadt Bitburg war für uns klar, dass wir nur für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zuständig sind und nicht für den Umbau bereits vorhandener Straßen wie bei Kreisel und Abbiegespur. Selbst wenn die Stadt das anders gemeint hat, hätte sie rechtlich gar nicht die Möglichkeit, diese Baumaßnahmen dem Erschließungsträger im Vertrag aufzuerlegen." Das hat das Verwaltungsgericht bestätigt.
Das Urteil: Die Trierer Richter haben eine Klage der Stadt als unbegründet zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass es "sich bei den streitigen Baumaßnahmen zweifelsfrei nicht um eine erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage" handelt, sondern um den Umbau bereits vorhandener Straßenanlagen, wofür nicht der Erschließungsträger zuständig sei. Heißt: Die Schuh GbR ist raus.

Die Zukunft: Die Stadt will das nicht hinnehmen und hat beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Berufung beantragt. Ob die Berufung zugelassen wird, ist offen. Ebenfalls offen ist, ob Stadt und Bund im Zweifelsfall Kreisel und Abbiegespur bauen. Grob geschätzte Kosten: rund 300 000 Euro.Meinung

Vertrackter Vertrag
Vertrag ist Vertrag. Und daran sollten sich Vertragspartner halten. Das tut die Schuh GbR in den Augen der Stadt Bitburg beim Erschließungsvertrag für das Neubaugebiet in Masholder nicht. Das ist die eine Seite. Die andere: Das Trierer Verwaltungsgericht kommt unmissverständlich zu der Einschätzung, dass die Schuh GbR für den Bau von Kreisel und Abbiegespur, die Voraussetzung für die Öffnung der vorhandenen Zufahrt zum Neubaugebiet wären, gar nicht zuständig ist. Vorschlag zur Güte: Stadt und Straßenbaubehörde sollten prüfen, die Zufahrt zum Neubaugebiet wenigstens testweise für den Baustellenverkehr zu öffnen. Damit wäre zumindest den Anliegern der Ortsdurchfahrt geholfen. d.schommer@volksfreund.deExtra

Unstimmigkeiten zwischen der Stadt Bitburg und der Schuh GbR gibt es nicht nur in Masholder, sondern auch in Stahl. Dort geht es um die Frage, wer für den Ausbau des oberen Abschnitts der Oberweiser Straße zuständig ist. Dieses Teilstück der Ortsdurchfahrt grenzt unmittelbar an das von der Schuh GbR erschlossene Neubaugebiet Hammerwies II. Die Problematik ist dabei ähnlich wie in Masholder. Strittig ist auch dort, ob die Arbeiten als eine erstmalige Erschließung oder aber als eine Veränderung einer bereits vorhandenen Erschließungsstraße zu sehen sind. Im letzteren Fall wäre der Ausbau dann Aufgabe der Stadt. uhe

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