Prozess am Trierer Landgericht: 82-jähriger Eifeler soll eine damals Zehnjährige sexuell missbraucht haben

Bitburg/Trier · Damals war sie zehn Jahre alt, nun steht eine mittlerweile 20-jährige Frau aus der Eifel als Nebenklägerin vor Gericht. Der Grund: Sie soll acht monatelang von dem Vater des ehemaligen Freundes ihrer Mutter sexuell missbraucht worden sein. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 82-Jährigen Anklage erhoben. Am Montag wurde gegen ihn der Prozess vor der ersten Großen Strafkammer am Landgericht Trier eröffnet.

Ganz ruhig und recht unscheinbar sitzt der 82-jährige Angeklagte neben seinen zwei Pflichtverteidigern. Für Außenstehende sieht er wie der nette Opa von nebenan aus. Doch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft offenbart Grausiges.

Der Mann soll von Januar bis Ende August 2005 die damals zehnjährige Tochter der Freundin seines Sohnes - das mittlerweile 20-jährige Opfer ist beim ersten Termin nicht anwesend - in 35 Fällen sexuell missbraucht haben. Weil ihre Mutter und deren damaliger Lebensgefährte berufstätig waren, verbrachte das Mädchen nach der Schule ihre Zeit bei dessen Eltern. Bei diesen Besuchen soll sein 82-jähriger Vater unter anderem während des Fernsehschauens sexuelle Handlungen an ihr ausgeführt haben. Als Staatsanwältin Stefanie Kuknat mit dem Verlesen der Anklageschrift fertig ist, herrscht Stille im Saal. Die Vorwürfe gegen den Eifeler wiegen schwer. Laut seinen Anwälten will er sich zu der Sache nicht äußern. "Es würde sich strafmildernd für Sie auswirken, wenn Sie aussagen würden", erklärt ihm der vorsitzende Richter Armin Hardt.

Doch der Angeklagte schweigt. "Nun gut, dann erzählen Sie uns etwas über sich", fordert der Richter. Er will alles über den Angeklagten wissen: Werdegang, Hobbys, Schulden. Als Hardt ihn zu seiner Familie befragt, kommt der 82-Jährige ins Stocken. Auf die Frage, wie viele Enkel er hat, muss er lange überlegen. "Ich habe eine Enkelin", antwortet der Angeklagte schließlich. Sein Verteidiger Hendrik François korrigiert ihn und gibt an, dass er vier Enkel habe. "So einige Aussagen stimmen nicht mit dem überein, was er Ihnen erzählt hat", erklärt er dem Richter.

Wie eine Gutachterin im Laufe des Prozesses erläutert, liegt bei dem Angeklagten ein beginnendes demenzielles Syndrom vor (Anmerk. d. Redaktion: Störung des Gedächtnisses). Es sei klar, dass im Alter die Gedächtnisleistung nachlasse. So habe sie während eines Gesprächs beobachtet, dass er sich an Dinge, die erst kürzlich passiert seien, schwer erinnern könne. Die Vergangenheit, vor allem die Kindheit und der Zweite Weltkrieg, seien aber noch sehr präsent. Ob er dem Prozess ohne weiteres folgen könne, will Hardt wissen. "Ja, aber auf ganz einfachem Niveau", antwortet die Gutachterin. "Gut, dann sehen wir uns am Mittwoch wieder", sagt der Richter und entlässt alle Anwesenden.

Ganz ruhig steht der Angeklagte auf und verlässt neben seinen Anwälten ganz unscheinbar den Saal.

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