Prozess fortgesetzt: 83-jähriger Eifeler, der Enkelin missbraucht haben soll, ist wieder verhandlungsfähig

Trier/Bitburg · Der Strafprozess gegen einen 83-jährigen Eifeler, der laut Anklage seine Enkelin in 35 Fällen sexuell missbraucht haben soll, ist nach einem Jahr Unterbrechung am Montag fortgesetzt worden. Das Gericht hatte ein kardiologisches Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des 83-Jährigen einholen lassen, das im Marienhaus Klinikum Bitburg erstellt worden sein soll: Der Angeklagte ist demnach verhandlungsfähig.

Hat ein 83-jähriger Eifeler im Jahr 2005 seine damals 10 Jahre alte Enkelin, die sich oftmals wegen der Berufstätigkeit ihrer Eltern in seinem Haus aufhielt, in 35 Fällen missbraucht? Oder sagt die heute 22-Jährige, so wie die Verteidiger des Angeklagten vermuten, "nicht die Wahrheit"?
Diese und noch viele weitere Fragen will die dritte große Strafkammer am Landgericht Trier nun im zweiten Anlauf des Strafverfahrens klären. Nach einem Jahr Unterbrechung wurde das Hauptverfahren heute Morgen fortgesetzt.

Ende 20015 und 2016 hatte es bereits sechs Verhandlungstermine gegeben. Doch das Verfahren musste ausgesetzt werden, da der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig gewesen sein soll - ein ärztliches Attest dazu legte er vor. Das Gericht ließ die Verhandlungsfähigkeit des Mannes nun mit einem kardiologischen Gutachten eingehend prüfen. Das Ergebnis: "Der 83-Jährige ist verhandlungsfähig" - allerdings mit leichten Einschränkungen. So soll die Verhandlung an den sieben Prozesstagen alle 1,5 Stunden unterbrochen werden, um dem 83-Jährigen eine 15 Minuten lange Pause zu gönnen. Alle Zeugen müssen wegen der einjährigen Unterbrechung des Verfahrens nun erneut vernommen werden.

Sollte sich der Fall so zugetragen haben, wie er in der Anklageschrift ausgeführt ist, muss der 83-Jährige - selbst wenn er ein Geständnis gemäß der Anklageschrift abgeben würde - mit einer "Freiheitsstrafe rechnen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann". Das erklärte Armin Hardt, Vorsitzender Richter der dritten großen Strafkammer, am Montagvormittag im Sitzungssaal nach einem ersten Sondierungsgespräch zwischen dem Gericht, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, "in dem es zu keiner Einigung gekommen ist." Dennoch, so sagte Hardt, könne sich ein Geständnis für den Angeklagten erheblich strafmildernd auswirken. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte allerdings schon an, dass sich sein Mandant nicht zur Anklage, die der 83-Jährige überdies bestreite, einlassen werde.

Die Verhandlung soll am Mittwoch, 8. März, um 9 Uhr fortgesetzt werden.

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