Justiz Prozess in Bitburg: Der Erpresser von nebenan

Bitburg · Ein Rentner hat Nachbarn mit Drohbriefen Angst eingejagt. Sein Motiv: Er habe nur Aufmerksamkeit gesucht.

Prozess in Bitburg: Der Erpresser von nebenan
Foto: Friedemann Vetter

Ein Tag im November 2015: Wie jeden Morgen vor dem Frühstück geht die 75-Jährige Eifelerin zum Briefkasten. Doch darin findet sie diesmal nur die Zeitung, sondern auch einen handgeschriebenen Zettel. Verfasst hat ihn ein Erpresser. Er verlangt von ihr, 500 Euro in einem Mülleimer abzulegen. Und weiter: „Zu keinem ein Wort, auch nicht zur Polizei. Sonst sind deine Enkel dran.“

Doch sie lässt sich nicht einschüchtern und verständigt die Inspektion Bitburg, und auch gleich den Kindergarten und die Schule, die ihre Enkel besuchen. „Ich habe das Schreiben sehr ernst genommen“, wird sie später im Zeugenstand sagen. Und doch hatte sie offenbar von Anfang an den Verdacht, die Notiz könnte aus der Feder ihres Nachbarn stammen.

Drei Jahre später sitzt der 78-Jährige tatsächlich auf der Anklagebank. Vor dem Amtsgericht Bitburg muss sich der Rentner nicht nur für den Erpresserbrief an die 75-Jährige verantworten. Sondern auch für einen weiteren, den er ebenfalls im November 2015 verfasst haben soll. Auch dieser ging an eine Frau aus der Nachbarschaft. Der Wortlaut ist fast identisch: 500 Euro sollte die 42-Jährige hinter der Kirche verstecken. Diesmal soll der Senior mit dem Mord an ihren Kindern gedroht haben. Doch was kann den älteren Herren, der da mit Brille und Weste über dem Hemd sitzt, zu einem solchen Verbrechen getrieben haben und warum wird ihm erst so spät der Prozess gemacht?

Die Ermittlungen: Der Name des Rentners sei schon im ersten Gespräch mit der Polizei gefallen, sagt ein Beamter. Die 75-jährige Nachbarin habe ihn bei der Vernehmung ins Spiel gebracht. Der Grund: Der Senior war in dem Dorf in der Südeifel wohl schon einmal durch dubiose Zettel aufgefallen. Einer älteren Dame, die in der selben Straße wohnte, habe er nachgestellt, ihr Liebesbriefe aber auch Notizen mit Beschimpfen geschrieben. Das bestätigt die Frau später bei ihrer Aussage. Ein Verfahren wegen Stalkings sei seinerzeit allerdings eingestellt worden.

Auch der Erpressungsfall hätte es fast nicht zur Hauptverhandlung geschafft. Und das, obwohl die Beamten den Beschuldigten seit Beginn der Fahndung im Verdacht hatten. Als sie die Übergabe des Geldes überwachten, sei er sogar mit seinem Auto vorbeigefahren, hätte aber nicht angehalten, erzählt der Polizist vor Gericht.

Doch dem Mann die Urheberschaft der Erpresserschreiben nachzuweisen, gestaltete sich offenbar schwierig. Drei Gutachten waren dafür notwendig. Doch zuletzt nachdem Experten die Drohschreiben mit den Liebesbriefen abglichen, kam der Durchbruch. Bis zur Verhandlung leugnete der Angeklagte seine Schuld. Doch das sollte sich im Prozess ändern.

Das Motiv: „Der Blödsinn, den ich da gemacht habe, tut mir leid“, sagt der Rentner, entschuldigt sich mehrmals persönlich bei den Opfern. Die Taten hätten sich genauso abgespielt, wie von der Anklage vorgetragen. Nur ums Geld sei es ihm dabei nie gegangen. „Ich wollte nur ein bisschen Aufmerksamkeit“, erklärt er. „Ist Ihnen ja gelungen“, antwortet Richter Udo May. „Ja“, gibt der Angeklagte zu und schaut auf den Tisch vor ihm.

Er sei eben sehr einsam. Seine vier Kinder besuchten ihn nur selten. „Die Enkel bekomme ich vielleicht einmal im Monat zu Gesicht“, klagt er. Seine Frau sei vor Jahren gestorben, eine neue habe der Witwer nicht gefunden. Sein Problem sei: „Ich kann einfach nicht allein sein.“

Die Briefe habe er sozusagen aus Langeweile geschrieben, damit endlich mal etwas passiere: „Ich wollte die Reaktion abwarten. Ob mich vielleicht jemand darauf anspricht.“

Das Urteil: So ganz kauft das Gericht ihm seine Ausführungen nicht ab. „Wie sollen die Damen denn auf Sie aufmerksam werden, wenn Sie einen anonymen Brief schreiben?“, fragt ihn May bei der Urteilsverkündung. Der Richter geht daher davon aus, dass das Geld wohl doch eine Rolle gespielt haben muss: „Sie waren am Ort der Übergabe. Das wäre ja sonst unverständlich.“ Trotzdem handle es sich um einen minderschweren Fall. Zum einen, weil der Rentner nur wenig Geld verlangt und am Ende ja auch keins bekommen habe. Und zum anderen, weil die Tat derart dilettantisch geplant und ausgeführt worden sei. Außerdem sei der Senior nicht vorbestraft und zeige echte Reue.

Daher verurteilt das Amtsgericht den 78-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. So hatte es auch die Staatsanwältin gefordert. Für räuberische Erpressung wäre auch eine Haftstrafe von einem bis fünfzehn Jahren denkbar gewesen.

Einen „Denkzettel“ für seine Drohzettel wolle der Richter dem Angeklagten aber dennoch auf den Weg geben: 1000 Euro soll er in Raten an die Staatskasse zahlen. „Ich will Ihnen klarmachen, dass das kein Kavaliersdelikt war“, sagt May: Der Eifeler habe für sein Alter ja noch einen klaren Kopf, sei vergleichsweise fit. „Wenn Sie mir noch einen Grund geben, sperre ich Sie ein“, stellt May klar. Ab jetzt soll der Senior daher besser friedlich leben, wie es sich für einen netten älteren Herren gehöre. „Ja“, murmelt der Südeifeler kaum hörbar. Er und sein Verteidiger erklären sich nach dem Prozess bereit, auf Rechtsmittel zu verzichten.

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