Trier Prozess nach brutaler Massenschlägerei in der Eifel

Trier · Das Trierer Landgericht hat den Prozess um eine massive Schlägerei zwischen sieben Männern in der Westeifel fortgesetzt. Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf versuchten Totschlag.

Trier: Prozess nach brutaler Massenschlägerei in der Eifel
Foto: TV/Sebastian Klipp

Auf der Straße eines Ortes an der Sauer im Kreis Bitburg-Prüm flogen am 7. März 2018 zwischen sieben Männern die Fetzen: Im Einsatz waren nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft Fäuste, eine zufällig herumliegende Gardinenleiste mit herausstehenden Schrauben, eine scharfe Pistole und zwei Küchenmesser mit 20-Zentimter-Klinge.

Die Bilanz: Zwei durch Messerstiche  schwerverletzte Angreifer und ein am Kopf blau-grün geschlagener Verteidiger. Die fünf in Luxemburg lebenden Angreifer und der Attackierte sollen aus dem Milieu von luxemburgischen Rauschgifthändlern im Sauerraum stammen. Dass nun das Trierer Schwurgericht das fragwürdige Vergnügen hat, über den Fall zu verhandeln, liegt allein am Tatort auf deutscher Seite.

Die Geschichte mit den vielen Beteiligten ist durchaus komplex. Aus Sicht der Trierer Staatsanwaltschaft hatten der albanische Angeklagte LM und sein Kompagnon EM aus welchen Gründen auch immer beschlossen, ihrem auf deutscher Seite lebenden  Landsmann K eine Abreibung zu verpassen.

Dazu lauerten sie K. zusammen  mit ihren  mitangeklagten Familienmitgliedern B, FM und RM in dessen Wohnort auf.

Mit K gerieten auch dessen Schwager und Freund  im März 2018 in den Hinterhalt, wobei letzterer sein Heil in der Flucht suchte. Der Schwager habe jedoch aktiv mit zwei langen Küchenmessern in die Abwehrschlacht eingegriffen – eine mögliche Erklärung für  die schweren Verletzungen zweier Angreifer. Mindestrens zweimal soll Angreifer EM mit der scharfen Pistole in Richtung  K geschossen  haben, ohne ihn aber zu treffen.

Teile des Scharmützels werden der Nachwelt durch die Aufzeichnung einer Auto-Dashcam erhalten bleiben. Allerdings bieten die Aufnahmen, dies zeigt sich am jüngsten Verhandlungstag, keine allzu hohe Aussagekraft.  Mehr zu sagen hat der angegriffene K als Hauptzeuge.  Er wird von der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz zunächst belehrt, dass er sich mit seinen Aussagen nicht selbst belasten muss. Doch er will reden.  Rund zwei Stunden dauert seine Anhörung.

Der Zeuge schildert zunächst gemäß der Anklage: Wie die fünf Männer mit zwei Autos seinen Wagen vor dem Haus seines Schwagers in die Zange nahmen. Der Zeuge: „Die haben mich dann sofort beim Aussteigen eingekreist und losgeprügelt.“ Dann sei er zu Boden gegangen, während man weiter auf ihn eingedroschen habe.  Und dann serviert er eine Neuigkeit: „Ich hatte ein kleines Messer an meinem Schlüsselbund in der Jackentasche, das ich dann aufgeklappt habe.“

Dieses Messer taucht bisher nicht in der Anklageschrift auf. Neu ist auch die Schilderung dieses Hauptzeugen vom Einsatz der scharfen Pistole des Angeklagten EM. Bei der Polizei hatte der Zeuge angegeben, dass der Angreifer zweimal auf  ihn aus der Nähe geschossen, ihn aber verfehlt habe. Aber plötzlich kann er sich nur noch an einen Schuss erinnern – und das nur vage.  „Der hat wohl nur in den Boden geschossen“, meint der Zeuge.

Mit seinem kleinen Ausziehmesserchen will sich der Angegriffene dann so heftig verteidigt haben, dass zwei Schwerverletzte zurückblieben. Vom Ausmaß der Blessuren habe er aber erst erfahren, als die beiden schon im Krankenhaus lagen. Ein ähnliches Messermodell hat er heute wieder am Schlüsselbund, das er dann auf Anfrage der Verteidiger öffnet. Sehr beeindruckend ist diese „Waffe“ nicht.

Und was mit den zwei großen Küchenmessern gewesen sei, die sein Schwager aus dem Haus geholt habe, will die Vorsitzende wissen. „Die nicht gebraucht, die waren nur für Angst“, erklärt der Zeuge. „Aber wieso wurden da Blutspuren  dran gefunden?“ Antwort: „Schwager war wohl in Aufregung auf Treppe gefallen...“

Auf jeden Fall zum Einsatz kam nach Aussage des Hauptzeugen eine zufällig auf dem Hof liegende Gardinenleiste aus Sperrholz. Damit habe man zunächst auf K eingedroschen, ohne wirklich zu treffen. Nur ein Auto wurde beschädigt und ein Teil der Stange brach weg. Dieses Teil, erklärt K, habe er dann zur Verteidigung verwendet und möglicherweise die Widersacher auch damit verletzt. Die Vorsitzende: „Kann man denn mit so einem kleine Holzstück jemanden richtig verletzen?“ Antwort: „Aber da standen doch noch Schrauben raus.“

Eine plausible Erklärung, warum sich  die anderen an ihm rächen wollten, kann Zeuge K nicht liefern. Es kommen nur blumige Sprüche. Auch Staatsanwalt Benjamin Gehlen findet offenbar vieles in den Aussagen „blumig“. Warum K die Sache mit dem kleinen Ausziehmesser bei den ersten polizeilichen Vernehmungen verschwiegen habe, fragt sich der Ankläger. Hatte er Angst, selbst in Verdacht zu geraten? Dann folgt für K noch eine Art „Kreuzverhör“ durch die fünf Verteidiger.

Die Verhandlung wird am Freitag, 15. Februar, 9 Uhr, am Landgericht Trier fortgesetzt.

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