Sexueller Missbrauch eines Lehrlings: Bewährungsstrafe für Bitburger Gastwirt

Bitburg/Trier · Zwei Jahre auf Bewährung: So lautet das Urteil des Trierer Landgerichts im Fall eines wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten Bitburger Gastwirts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Er hat mit seinem Lehrling Pornovideos gedreht - gegen eine Zahlung von 50 Euro. Sieben Mal soll es zwischen Oktober 2005 und Februar 2006 zu entsprechenden Filmaufnahmen gekommen sein. Nun hat das Landgericht Trier den Bitburger Gastwirt in einem Berufungsverfahren zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Im Oktober 2011 hatte das Amtsgericht Bitburg den mittlerweile 41-jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zu einer Strafe von zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte, ist nun vom Landgericht Trier abgeändert worden.

Als Gründe für die Reduzierung der Strafe nennt das Gericht die überlange Verfahrensdauer sowie den Umstand, dass die Taten bereits sechs bis sieben Jahre zurückliegen. Außerdem gebe es keine bleibenden Schäden bei den Opfern, und der Angeklagte sei nicht einschlägig vorbestraft und habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

Schon einmal hatte der Bitburger Gastwirt mit Erfolg Berufung eingelegt und war so einem ersten Urteil entkommen: 2009 war er in der gleichen Sache vom Bitburger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden - doch wegen eines Formfehlers musste der Prozess neu aufgerollt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort