Stalker-Prozess vor dem Landgericht: Angeklagter gibt sich geläutert

Trier/Bitburg · Vor dem Landgericht Trier hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 49-jährigen Landwirt aus der Eifel begonnen, der sich wegen Nachstellung, dem sogenannten Stalking, vor Gericht verantworten muss. Das Gericht prüft, ob der geständige Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.

Stalker-Prozess vor dem Landgericht: Angeklagter gibt sich geläutert
Foto: Cheryl Cadamuro

Ein Urteil wird für den kommenden Dienstag, 29. November, erwartet. Der Landwirt war bereits Ende August vor dem Bitburger Amtsgericht in der gleichen Sache angeklagt, dieses verwies das Verfahren jedoch an die nächsthöhere Instanz, da die psychiatrische Gutachterin im Prozess vor dem Amtsgericht eine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik empfahl, worüber allerdings nur das Landgericht entscheiden darf.

Daher musste das Stalking-Verfahren gegen den 49-Jährigen am Donnerstag vor dem Trierer Landgericht neu aufgerollt werden. Schon vor Prozessbeginn hatte das Landgericht im September die einstweilige Unterbringung des Mannes angeordnet.

Der Landwirt gab direkt zu Prozessauftakt die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zu und räumte damit ein, eine Kassiererin trotz eines gerichtlichen Kontaktverbots ab Sommer 2010 wiederholt bis zu ihrer Wohnung nachgestellt, ihr Briefe und Blumen geschickt und sie auch mehrfach bei ihrer Arbeit aufgesucht zu haben, obwohl ihm der Supermarktleiter ein Hausverbot erteilt hatte.

Er habe in jüngster Zeit in der Klinik Gelegenheit gehabt, nachzudenken und wisse daher jetzt, dass er sein Opfer verletzt habe, gab sich der 49-Jährige am Donnerstag geläutert. Sein inzwischen 37 Jahre altes Opfer berichtete von Schlafstörungen und Angstzuständen. Sie könne sich seit den Vorfällen nicht mehr frei bewegen, schilderte die zweifache Mutter dem Gericht. Dieses will am kommenden Dienstag vor dem Bericht der Gutachterin noch Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten hören.

Hinweis: In einem früheren Bericht hatten wirm irrtümlich das Alter des Angeklagten mit 51 angeben. Ist ist jedoch 49 jahre alt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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