Streit um den Schulbus

Rittersdorf/Biesdorf · Zahlreiche Eltern von Schülern des Sankt-Josef-Gymnasiums in Biesdorf sind verärgert. Sie sollen sich an den Buskosten ihrer Kinder beteiligen. Früher wurden diese in vielen Fällen vollständig übernommen. Das hat sich nun geändert.

Rittersdorf/Biesdorf Einige Familien aus Rittersdorf sind irritiert. Sie sollen 630 Euro im Jahr pro Kind für die Schulbuskosten zum Gymnasium nach Biesdorf zuzahlen. "Bei zwei Kindern sind das rund 1300 Euro im Jahr, das ist fast ein Familienurlaub", sagt eine Mutter, die die Fahrtkosten für ihre Tochter und ihren Sohn bezahlen muss. Von den horrenden Buskosten hätte sie bei der Anmeldung ihrer Tochter nichts gewusst. Da ein normaler Schulbus nach Biesdorf fahre, sei sie nie auf die Idee gekommen, dass sie dafür zahlen müssten.
Was die Eltern ärgert, ist, dass die Kreisverwaltung jahrelang eine Ausnahmeregelung angewandt hat. "Früher wurden die Buskosten nach Biesdorf ganz übernommen, wenn das Kind eine Absage der Sankt-Matthias-Schule in Bitburg hatte", erklärt eine andere Mutter. Pressesprecher Ansgar Dondelinger von der Kreisverwaltung bestätigt, dass das bis zum Schuljahr 2014/15 so gehandhabt wurde. Die betroffenen Eltern verstehen nicht, warum das jetzt nicht mehr so ist.
Die Kreisverwaltung begründet das so: "Im Laufe der Zeit hat die Zahl offenkundiger ‚Scheinanmeldungen' an der Sankt-Matthias-Schule beziehungsweise ‚konstruierter' Anmeldeszenarien erkennbar zugenommen." Vor diesem Hintergrund hätte sie ab dem Schuljahr 2015/2016 von der großzügigen Ausnahmeregelung absehen müssen. Seitdem würden Fahrtkosten nur in dem Umfang übernommen, wie sie beim Besuch der nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären.
Das möchten zahlreiche Eltern aus der Region nicht hinnehmen. "Wir alle fühlen uns von der Kreisverwaltung veräppelt", ärgert sich eine der Mütter, "erst sagen sie so, dann wieder so". Deshalb haben einige Familien Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid für die Kostenübernahme eingelegt. Manche gingen bis vor den Kreisrechtsausschuss. Der hat ihren Widerspruch nun auch abgewiesen.
Inzwischen beruft sich die Kreisverwaltung auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Das habe nun für eine klare Rechtslage gesorgt, sagt Landrat Joachim Streit. Nach diesem Urteil sind Privatschulen mit öffentlichen Schulen zu vergleichen. Heißt: Ab sofort wird beim Besuch des Gymnasiums Biesdorf das Sankt-Willibrord-Gymnasium in den Entfernungsvergleich miteinbezogen. Eine Absage der Sankt-Matthias-Schule wird dementsprechend nicht mehr als Argument für die Kostenübernahme gelten. "Letztendlich entspricht dies meinem Gerechtigkeitsgefühl", sagt Landrat Joachim Streit. Es sei nicht einzusehen gewesen, dass Eltern, die ihr Kind von Rittersdorf zum staatlichen Gymnasium in Neuerburg geschickt hätten, hätten zahlen müssen und die Eltern der Privatschule in Biesdorf nicht.
Eine Familie reicht Klage ein. Den anderen ist das Risiko wegen der Kosten zu hoch. "Hätten wir diese Informationen alle vorher gehabt, hätten wir uns schon den Kreisrechtsausschuss sparen können", ärgert sich eine Mutter. Die betroffenen Eltern fühlen sich um das Recht der freien Schulwahl betrogen. Das Sankt-Josef-Gymnasium in Biesdorf sei das einzige reine Gymnasium ab der fünften Klasse in der Region.
Auch der Biesdorfer Schulleiter Jürgen Gieraths kann die geänderte Verfahrensweise nicht nachvollziehen. 618 Schüler besuchen derzeit sein Gymnasium, das einen sehr großen Einzugsbereich habe, aus dem Schüler alltäglich nach Biesdorf kämen. Sie hätten schon das Gespräch mit der Kreisverwaltung gesucht. "Für uns ist es wichtig, dass die Eltern in der Wahl der Schule nicht bereits durch die eigenen finanziellen Möglichkeiten beschränkt werden", sagt Gieraths. Dennoch hätten sie keine Mitwirkungsmöglichkeiten. Sorge um die Existenz des Sankt-Josef-Gymnasiums habe er nicht, gleichwohl Auswirkungen auf die Anmeldezahlen für die fünfte Klasse nicht zu leugnen seien.KommentarMeinung

Klare Regel, unklare Begründung
Dass die Kreisverwaltung endlich eine klare Regelung für alle eingeführt hat, ist gut. Wie sie das begründet, nicht. Es ist verständlich, dass Eltern sich aufregen, wenn Kosten jahrelang übernommen wurden und dann plötzlich nicht mehr. Die Begründung, dass manche die großzügige Ausnahmeregelung ausgenutzt und zu ihren Zwecken missbraucht hätten, tröstet die leidtragenden ehrlichen Eltern nicht. Das hat etwas von Kollektivstrafe in der Schule: Einer baut Mist, alle müssen büßen. Das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts hat diese Ausnahme nun ohnehin ausgehebelt. Praktisch für die Verwaltung, schade für die Eltern, die nun zur Kasse gebeten werden. a.weber@volksfreund.deMIT DEM BUS ZUR SCHULE NACH BIESDORF

Extra

618 Schüler besuchen derzeit das Gymnasium Biesdorf. Für 426 davon aus 70 verschiedenen Orten übernimmt der Eifelkreis Bitburg-Prüm laut Pressesprecher Ansgar Dondelinger Fahrtkosten. Für 366 in voller Höhe, für 60 Schüler aus 21 Ortsgemeinden werden sie anteilig übernommen. Die Höhe der von den Eltern zu zahlenden Eigenbeteiligung orientiere sich an der Tariftabelle des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT). Es werde der Preis des SchülerMobilTicket Monat zugrunde gelegt. Die Kosten von Rittersdorf nach Bitburg betragen 61,20 Euro, nach Biesdorf 124,20 Euro. Dementsprechend müssen Eltern aus Rittersdorf die Differenz von 63 Euro zuzahlen. Kinder aus Alsdorf, Eisenach und Gilzem zahlen 15 Euro, aus Wißmannsdorf 26,40 Euro, aus Welschbillig 33 und aus Messerich 45 pro Monat zu. Die großen Unterschiede zwischen benachbarten Gemeinden ergeben sich aus den Tarifzonen des VRT.

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