Streit um Spielplatz geht in die nächste Runde

Bitburg. (neb) Der Rechtsstreit um den Spielplatz Schleifmühle in Bitburg wird auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz beschäftigen: Nachdem das Verwaltungsgericht Trier im Juli einigen Anwohnern Recht gegeben und den Spielplatz als zu laut bewertet hatte, wurde nun der Antrag der Stadt auf Berufung vom Oberverwaltungsgericht Koblenz zugelassen. Die Anwohner hatten argumentiert, dass der Spielplatz einem Abenteuerspielplatz nahekomme, für den spezielle Lärmschutzgrenzzwerte gelteten.

"Wegen besonderer rechtlicher und tatsächlicher Schwierigkeiten" des Falls ließen ihre Koblenzer Kollegen jetzt allerdings die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu. Sie verweisen dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem in Wohngebieten die Einrichtung eines Kinderspielplatzes grundsätzlich zulässig ist, es sei denn, es liege ein besonders gelagerter Ausnahmefall vor. Die Koblenzer Richter werden nun prüfen müssen, ob es sich beim Spielplatz Schleifmühle um einen solchen Ausnahmefall handelt. Mit einer Entscheidung ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

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