Tankstellen-Räuber muss hinter Gitter

Bitburg/Trier · Ohne Maskierung, ohne Plan, dafür aber mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hat ein arbeitsloser Mann im September 2012 eine Tankstelle in Bitburg überfallen. Das Landgericht Trier verurteilte den 37-Jährigen gestern wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 39 Monaten.

 Wie gewonnen, so zerronnen: Mit 1200 Euro Beute flüchtet ein Mann im September 2012 aus dieser Tankstelle – weit kommt er nicht. Ein Kunde stellt ihn nach wenigen Metern. TV-Foto: Frank Göbel

Wie gewonnen, so zerronnen: Mit 1200 Euro Beute flüchtet ein Mann im September 2012 aus dieser Tankstelle – weit kommt er nicht. Ein Kunde stellt ihn nach wenigen Metern. TV-Foto: Frank Göbel

Bitburg/Trier. "Dilettantisch" ist das Wort, das gestern in der Sitzung der Dritten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts am häufigsten fällt - und das nicht ohne Grund: Unmaskiert betritt ein Mann an einem Sonntag im September 2012 die Tankstelle gegenüber dem Parkhaus Neuerburger Straße in Bitburg. Als er an die Kasse tritt, hält er dem Kassierer einen dolchartigen Brieföffner entgegen.
Dieser ist perplex: Schließlich kennt er sein Gegenüber. Regelmäßig kauft der Mann in der Tankstelle ein - vor allem Wein, vorzugsweise in einem Zwei-Liter-Kanister. "Geld, schneller, schneller, ich muss weg", fordert der offensichtlich Betrunkene von dem Aushilfs-Kassierer und zieht anschließend gemütlich von dannen: Mit seiner Beute in Höhe von 1200 Euro spaziert er Richtung Edeka-Parkplatz.
Doch ein Tankstellenkunde stellt ihn beim Aufgang zum Bedaplatz. "Ich hab zu ihm gesagt: ,Mensch, was hast du denn da gerade für einen Scheiß gemacht? Komm, wir gehen zurück und du entschuldigst dich\'", berichtet der couragierte Kunde im Gerichtssaal. Daraufhin sei der Angeklagte ihm ohne Gegenwehr gefolgt, habe sich bei dem Kassierer entschuldigt und die Plastiktüte mit dem Geld auf die Tiefkühltruhe gelegt - nicht ohne sich zuvor noch einmal ein Bündel Scheine in die Hosentaschen zu stopfen.
Eine Untersuchung bei der Polizei ergibt, dass der Mann zur Tatzeit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben muss.
"Die Tat war nicht geplant", beteuert der 37-Jährige vor Gericht: Er habe den ganzen Tag über Alkohol zu sich genommen und sich am Nachmittag auf einem Flohmarkt den Brieföffner gekauft, weil er ihm gefallen habe - und nicht, weil er den Überfall schon im Vorfeld geplant hatte. Seinen Traum, sich eine eigene Pizzeria aufzubauen, habe er nicht verwirklichen können, zuletzt sei er arbeitslos gewesen und habe seine Alkoholsucht kaum noch finanzieren können. Als er dann in der Tankstelle seine letzten sieben Euro in der Hand hatte, sei es einfach über ihn gekommen: "Es kam mir so einfach vor."
Die dilettantische Tatausführung, das Geständnis des Angeklagten, die Tatsache, dass er bislang nicht vorbestraft war und dass sein Opfer vor Gericht angibt, unter keinerlei Spätfolgen der Tat zu leiden, veranlassen das Gericht dazu, von einem minder schweren Fall der besonders schweren räuberischen Erpressung auszugehen: Es verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Da sich sowohl Staatsanwältin Stefanie Wöste als auch Verteidiger Sven Collet mit dem Urteil einverstanden zeigen, ist es rechtskräftig. "Machen Sie eine Alkoholtherapie", rät Richter Armin Hardt dem Angeklagten zuletzt, "sonst sehen wir uns doch noch vor Gericht wieder." Eine Warnung, die der 37-Jährige so nicht stehen lassen will: "Wenn, dann sehen wir uns draußen in meiner Pizzeria wieder!"

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