Tankstellenräuber muss ins Gefängnis

Bitburg/Trier · Das Landgericht Trier hat einen 37-Jährigen am Donnerstag wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der arbeitslose, alkoholabhängige Mann hatte im September 2012 eine Tankstelle in Bitburg überfallen.

(neb) Mehr als zwei Promille hatte die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten betragen, als er vergangenes Jahr an einem Sonntagabend dem Kassierer einer Tankstelle in Bitburg einen orientalischen Brieföffner in Form eines Dolches entgegenhielt und Geld forderte. Er habe die Tat nicht geplant gehabt, beteuerte der 37-Jährige heute im Prozess vor dem Trierer Landgericht. Er habe den ganzen Tag über Alkohol zu sich genommen und sich am Nachmittag auf einem Flohmarkt in Bitburg den Brieföffner gekauft, weil er ihm gefallen habe. Als er dann gegen Abend an der Tankstelle ein Bier und Zigaretten kaufen wollte, habe er plötzlich die Kontrolle verloren. Eine Version, die ihm das Gericht abnahm: Immerhin war der Mann nicht maskiert und als regelmäßiger Kunde der Tankstelle dem Kassierer auch bekannt. Und auch als er den Tatort mit etwa 1200 Euro in einer Plastiktüte verließ, spazierte er ohne Eile gemütlich Richtung Edeka davon. Dort wurde er von einem Zeugen aufgehalten und ließ sich von diesem ohne Gegenwehr wieder zur Tankstelle zurückführen, wo er sich zugleich bei dem Kassierer entschuldigte. Die dilettantische Tatausführung, das Geständnis des Angeklagten, die Tatsache, dass er bislang nicht vorbestraft war, und dass sein Opfer vor Gericht angab, unter keinerlei Spätfolgen der Tat zu leiden, veranlassten das Gericht dazu, von einem minder schweren Fall der räuberischen Erpressung auszugehen und den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten zu verurteilen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung erklärten Rechtsmittelverzicht: Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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