Tod im Schwimmbad Cascade: Geschäftsführerin angeklagt

Bitburg · Die Staatsanwaltschaft Trier hat mitgeteilt, dass sie nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens im Juni 2010 im Cascade-Bad Bitburg nun Anklage gegen die Geschäftsführerin des Bades erhoben hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung vor.

 Strafprozessordnung (Symbolfoto)

Strafprozessordnung (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

(neb) Mitte Juni 2010 war ein dreijähriges Mädchen im Erlebnisbecken des Cascade-Bads in Bitburg tot geborgen worden. Die Obduktion hatte danach ergeben, dass das Kind ertrunken war. Ermittlungen gegen die Mutter des Kindes und gegen einen Bademeister hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt und anschließend ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem geprüft werden sollte, ob das Bad zum Unfallzeitpunkt mit ausreichend vielen Bademeistern besetzt gewesen war. Diese Untersuchung liegt mittlerweile vor. Demnach waren am Unglückstag nicht genügend Bademeister im Dienst. Ein Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft der Geschäftsführerin des Bads zur Last legt: Sie habe es versäumt, für ausreichendes Personal im Badebetrieb zu sorgen.

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