UMWELT

Zu unserem Bericht "Damit das Wasser sauber bleibt" (TV vom 20. Januar) schreibt dieser Leser:

Zu den "gefährlich hohen Nitratwerten" im Einzugsgebiet der Birgeler Quelle bemerkt die hauptamtliche Bürgermeisterin, dass ihr der Schutz des Trinkwassers wichtig sei, die Kommune aber "fast nichts machen" könne. Verantwortlich seien die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier und die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord Koblenz in ihrer Zuständigkeit als Oberbehörde für Düngung und Trinkwasserschutz. Andererseits sind die Verbandsgemeinden ihrer Bevölkerung gegenüber unmittelbar verantwortlich für die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser. Das ist schließlich das wichtigste Lebensmittel. Dazu gehört dann aber auch, sich rechtzeitig um die Festlegung von ausreichend bemessenen Schutzzonen um die Trinkwassergewinnungsbereiche zu kümmern. Und nicht erst dann klagen, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist". Seit dem 1. September 2016 befindet sich der gesamte Landkreis bekanntlich in einem Dialogprozess, in dem es auch um den Schutz und die Zukunft unserer Wasserpotenziale in der Vulkaneifel geht. Die Interessengemeinschaft Vulkaneifel hat diesen Dialog zur Konfliktlösung beim geplanten massiven Abbau der Vulkanberge auch deshalb gefordert, da gerade unsere bewaldeten Vulkanbereiche ohne Nitratbelastung aus der Landwirtschaft für die nachhaltige Trinkwasserversorgung von herausragender Bedeutung sind. In der ersten Dialogrunde war in der Arbeitsgruppensitzung am 14. November 2016 zum Thema "Wasser" aber auch sehr deutlich geworden, dass der Schutz unserer Wasserpotenziale im gesamten Kreisgebiet dringend ausgeweitet werden muss. Weitere Informationen sind im Internet auf der Seite der Planungsgemeinschaft Trier unter "Neuaufstellung Regionalplan" und "Lösungsdialog Rohstoffsicherung Vulkaneifel" zu finden. Für die ab Frühjahr 2017 vorgesehene zweite Dialogrunde sollten die - am bisherigen Dialog nicht beteiligten - Verbandsgemeinden als Träger der Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung daher ihre Chance nutzen, gemeinsam mit den dort vertretenen Fachbehörden die Voraussetzungen für einen großflächigen und zukunftsorientierten Trinkwasserschutz vorzubereiten. Mit entsprechenden Schutzgebieten sind dann auch die von der SGD-Nord im TV-Artikel angesprochenen Vereinbarungen zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft leichter umsetzbar - ohnehin der vermutlich einzig gangbare Lösungsansatz im Konflikt zwischen Intensivlandwirtschaft und unbelastetem Trinkwasser. Hartmut Schmidt, Daun

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