Unter dem Deckel wird aufgeräumt

Bitburg · Auch wenn die VG Bitburger Land nun schon seit zweieinhalb Jahren besteht, so gibt es immer noch Anpassungsbedarf zwischen den beiden ehemaligen Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg. Das gilt auch für die Kosten, Nutzungen und Reinigungen der Straßenkanäle, die nun einheitlich geregelt werden sollen.

Bitburg. Um als privater Grundstückseigentümer ganz genau zu sehen, wo man beim Kehren der Straße sein Soll erfüllt hat, legt man am besten den Kopf seitlich auf die Straße und schaut dann in Richtung Kanaldeckel. Dann hat man den Grenzbereich bestens im Blick.
Ende der Zuständigkeit


Die Zuständigkeit endet nämlich genau an der Oberkante der Straßeneinläufe. Als Grundstücksbesitzer muss man dafür sorgen, dass die Gitter der Einlaufschächte entlang der Bordsteinrinne frei sind.
Wer darüber hinaus das Gitter aus dem Rahmen zieht, um schließlich auch noch den Fangkorb zu reinigen, meint es gut, überschreitet dabei allerdings die Grenzen seiner Zuständigkeit. Denn die Reinigung der Einlaufschächte ist Sache der Verbandsgemeinde beziehungsweise der Gemeinde, auf die diese Aufgabe übertragen wurde.
Was die Zuständigkeit der Gemeinden betrifft, so gibt es dabei in der VG Bitburger Land bislang allerdings unterschiedliche Regelungen. Zwar wird die Reinigung der Einlaufschächte in allen Fällen von den Gemeinden oder aber den örtlichen Vereinen und hier vor allem den Feuerwehren übernommen. Doch während die Gemeinden der ehemaligen VG Kyllburg die Kosten dafür selbst tragen, bekommen die Dörfer der Alt-VG Bitburg-Land dafür seitens der VG-Werke eine Aufwandsentschädigung. Und zwar 1,25 Euro für jeden Straßeneinlauf.
Dudeldorf beispielsweise ist laut VG-Werke das Dorf mit den meisten Kanaldeckeln und bekommt deshalb für jede Reinigung 642 Euro. Bei den meisten Dörfern sind es jedoch aufgrund der geringen Zahl an Einlaufschächten weit weniger als 100 Euro.
Werke wollen sparen


Doch es summiert sich: Bei zwei Reinigungen pro Jahr zahlt die VG jedes Jahr rund 18 000 Euro an die Gemeinden - viel Geld, das die Werke nun sparen wollen, indem sie nicht nur die Zuständigkeit, sondern auch die eventuell anfallenden Kosten auf die Gemeinden übertragen.
So hat der VG-Rat kürzlich beschlossen, für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde eine einheitliche Regelung zu schaffen, die unter anderem genau das beinhaltet.
Dieser Vertrag jedoch tritt erst dann in Kraft, wenn die Gemeinden auch zustimmen. Und bei der Sitzung des VG-Rats wurde deutlich, dass in der ein oder anderen Gemeinde diesbezüglich noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden muss.
Kritik kam erwartungsgemäß vor allem von Ortsbürgermeistern der Alt-VG Bitburg-Land, denen die bisherige Regelung natürlich lieber ist.
Werkleiter zuversichtlich


Christof Lichter, Leiter der VG-Werke, zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass die Gemeinden der Vereinbarung zustimmen werden. Schließlich beinhaltet dieser "Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und Plätzen" bei Weitem nicht nur die Reinigung der Einlaufschächte, sondern auch die Verteilung der Kosten und Zuständigkeiten für das gesamte Abwassersystem oder aber die Pflichten der Werke gegenüber den Gemeinden.
"Wir gehen davon aus, dass mit diesem neuen Vertrag den Gemeinden gerade bei der Kostenbeteiligung ein Zugeständnis gemacht wird", sagt der Werksleiter.
Junk hofft auf Solidarität


Und VG-Bürgermeister Josef Junk, der den Widerstand sowohl während der Ratssitzung als auch bei der zuvor veranstalteten Dienstbesprechung der Ortsbürgermeister zu spüren bekam, hofft auch in diesem Fall - wie so oft - auf Solidarität: "Wir wollen, dass in allen Ortsgemeinden das gleiche Recht gilt."

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