Gericht Von Leidenschaft, Recht und Gesetz

Bitburg/PRÜM · Geldfälschung, Beleidigung, Drogenbesitz: Deswegen hat das Amtsgericht einen 22-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Bis es soweit war, gab es viele Vermutungen, aber kaum belastbare Fakten.

Wer Leidenschaft im Gerichtssaal erleben will, ist bei dieser Verhandlung richtig. Denn Staatsanwältin Nicole Schneider und Verteidiger Henning Cwik geben sich alle Mühe, ihre Plädoyers emotional zu gestalten. Da spricht die empörte Staatsanwältin von „Lügengeschichten, die uns der Angeklagte auftischt“, von dessen „nicht ernst gemeinten Entschuldigungen“ und dessen „beachtenswerter Rückfallgeschwindigkeit“. Der Verteidiger ist „sehr verwundert“ über das geforderte Strafmaß von zwei Jahren und fünf Monaten und verärgert darüber, dass die Staatsanwältin über etwas urteilen wolle, „das gar nicht angeklagt worden“ sei. Immerhin sei der Angeklagte in allen drei vorgeworfenen Punkten (Geldfälschung, Beleidigung, Drogenbesitz) geständig gewesen. Und überhaupt findet er, an die Staatsanwältin gerichtet: „Es geht bei Ihnen nur um Glauben, nicht um Wissen.“ Seine Forderung: fünf bis sechs Monate auf Bewährung.

Richter Udo May und die beiden Schöffen nehmen die Plädoyers ungerührt zur Kenntnis, verlassen den Saal zur abschließenden Besprechung und Festlegung des Urteils. Der Angeklagte wird wieder in Handschellen gelegt und herausgeführt.

Ob der Mann in Haft bleibt (er sitzt seit Ende November 2017 in Untersuchungshaft) oder mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, diskutieren die Zuhörer auf dem Flur – ebenfalls emotional und nicht immer an Fakten orientiert, sondern an persönlichen Einschätzungen, Sympathien, Prognosen. Denn der 22-Jährige, der nach dem Realschulabschluss und einem abgebrochenen Fachabitur laut eigener Aussage eine „kreative Pause“ eingelegt hat und vom Geld der Eltern lebt, polarisiert. Er hat bei beiden Durchsuchungen (2015 und 2017) die Beamten wüst beschimpft und bedroht, weswegen es heute auch um den Vorwurf der Beleidigung geht. Was er genau gesagt hat, haben drei Beamte im Zeugenstand berichtet: „Ich schieß dir ins Gesicht“, „Du Pisser, ich brech dir die Nase“ oder „Du Scheiß-Lesbe“.

Sich davon freizumachen und nur rechtlich relevante Tatsachen zu sehen: Das ist Aufgabe des Gerichts, das zuvor Beweismittel und Fakten gesammelt hat. An zwei Verhandlungstagen hat es die Vorwürfe gegen den 22-Jährigen aus Prüm geprüft, der nach einer im September 2017 verhängten Bewährungsstrafe (acht Monate) wegen Geldfälschung zwei Monate später erneut mit „getürkten“ Scheinen erwischt wird: Bei einer Durchsuchung Ende November 2017 findet die Kripo neben 55 Gramm Marihuana einen gefälschten Zwanziger und einen gefälschten Fünfziger in seinem  Portemonnaie.

Hat der illegale italienische Anbieter aus dem Darknet, bei dem der Prümer bereits zuvor Kunde gewesen war, ihm die Blüten unaufgefordert geschickt? Hat er, wie er vor Gericht angibt, die Scheine nur aufbewahrt und wollte sie nie ausgeben oder weiterverkaufen?

Das zu klären, gelingt dem Gericht am ersten Verhandlungstag ebenso wenig wie am zweiten. Diesen hat das Gericht zwar anberaumt, um mögliche Beweismittel auf einem Handy auszuwerten, das der Angeklagte während der Durchsuchung Ende November gegen die Wand geknallt hat. Doch auch die neuen Daten, die das Landeskriminalamt zutage gefördert hat, bringen nur vage Hinweise, aber keine gesicherten Erkenntnisse. Daran ändert auch die Einschätzung der Kripo-Beamtin, die in der zweiten Verhandlung erneut als Zeugin aussagt, nichts. Sie glaubt, dass die Fotos von aufgefächerten Scheinen (50er und 20er)  Blüten zeigen und dazu dienen sollten, Kunden anzuwerben.

Dass es Fälschungen sind, ist aber nicht beweisbar; die Qualität der Bilder ist zu schlecht. Auch zwei Überweisungen auf niederländische Banken, die die Beamtin als Zahlungen für Falschgeld-Lieferungen deutet, können nicht zugeordnet werden. „Ich habe davon Bit-Coins gekauft“, sagt der Angeklagte. Und das Foto mit den Scheinen? „Das zeigt Geld, das er bei einem Job verdient hat. Das hat er gemacht, weil er darauf so stolz war“, erklärt der Verteidiger. Und an die Zeugin gerichtet, die als einzige der beleidigten Beamten die Entschuldigung des Angeklagten nicht angenommen hat (“Er meint das nicht ehrlich“), richtet er die Ansage: „Was Sie präsentieren, sind weniger Fakten als Wünsche.“

Dem schließt sich das Gericht in der Urteilsverkündung weitgehend an. „Das, was festgestellt werden kann, hat der Angeklagte eingeräumt“, sagt May. Welche kriminellen Pläne der Mann darüber hinaus gehabt habe, könne man nur vermuten. Scharf verurteilt er aber die Beleidigungen, für die das Schöffengericht vier Monate ansetzt (dafür hatte sogar die Staatsanwaltschaft „nur“ drei Monate gefordert). May: „Dieses Gericht ist wild entschlossen, einem solchens Verhalten entgegenzuwirken.“ Insgesamt  verurteilt das Gericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die es aber nicht auf Bewährung aussetzt. „Wir haben nicht das Vertrauen, dass Sie, wenn Sie jetzt auf freien Fuß kommen, etwas Sinnvolles machen“, sagt May. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort