Weg oder Straße?

NIEDERSTEDEM. (het) Ist die Weiherstraße eine historische Straße oder war sie bis zu ihrem Ausbau in den vergangenen Jahren nur ein Weg, der erst durch den Straßenausbau zur Erschließungsstraße wurde und für den damit Erschließungsbeiträge fällig werden? Um diese Frage rankt sich der Streit um Straßenbaubeiträge in Niederstedem.

Während Rechtsanwältin Marianne Mastiaux und mit ihr die Ratsmehrheit davon ausgehen, dass die Weiherstraße schon historisch als Verbindungsstraße fungierte, widerspricht Ratsmitglied Jakob Bohr dieser Einschätzung: "Bisher wurde weder Herbert Kiemen noch mir anhand einer historischen Karte belegt, dass es die Weiherstraße bereits 1826 gab, wie immer wieder zitiert wird. Mein Aktenstudium bei der Verbandsgemeinde hat vielmehr ergeben, dass die Weiherstraße noch nicht einmal 1987 in einem Verzeichnis aufgeführt ist, in dem alle Niederstedemer Gemeindestraßen mit Entwässerung aufgelistet sind." Bis zum erstmaligen Ausbau Ende der 90er Jahre habe es sich bei der Weiherstraße also um einen Weg gehandelt, zumal der Fußgänger-Holzsteg über den Stedemer Bach erst 1954 durch eine befahrbare Brücke ersetzt worden sei, über die Bauern ihre Felder erreichen konnten. Damals sei auch noch nicht von der Weiherstraße, sondern nur der Flurbezeichnung "Im Borngraben" die Rede gewesen. Erstmals erwähnt sei die Weiherstraße 1979, jedoch auch damals noch ungewidmet. Den Ausbau der Straße mit Unterbau und Tragschicht habe der Gemeinderat erst vor fünf Jahren beschlossen und in der Folge auch umgesetzt. Klärung wird es in dieser Frage voraussichtlich am Dienstag, 14. Oktober, um 10 Uhr bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier geben.

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