Wenn das Versorgungsamt nicht zahlt - Schwerkranker Eifeler braucht Behandlung und Kostenerstattung

Heilbach/Trier · Das Versorgungsamt Trier verweigert Christopher Rufle die Einstufung als außergewöhnlich gehbehindert. Dabei kann er in sechs Minuten nur rund 300 Meter gehen - mit Sauerstoff.

(utz) Christopher Rufle benötigt dringend eine psychologische und physiotherapeutische Behandlung. Doch geeignete Therapeuten gibt es in nächster Entfernung erst in Trier. Und die Fahrtkosten müsste der junge Mann, geht es nach der Krankenkasse, selbst zahlen. Denn diese übernimmt nur in Ausnahmefällen, unter anderem wenn ein Patient das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis hat. Das hat Christopher aber nicht. Den Grad seiner Gehbehinderung hat das Versorgungsamt auf 70 festgelegt, also eine erhebliche Gehbehinderung mit dem Eintrag G im Ausweis festgestellt, was ihn aber nicht berechtigt, einen nahe an der jeweiligen Praxis gelegenen Schwerbehinderten-Parkplatz zu nutzen. Das wäre für ihn Voraussetzung, um überhaupt in eine Praxis zu kommen.

"Mit einem sechs bis sieben Kilo schweren Sauerstofftank sind weite Strecken für mich nicht zu bewältigen", sagt Rufle, der sich darüber ärgert, dass das Versorgungsamt seine Entscheidung, wie es schreibt, "nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Auswertung der beibezogenen medizinischen Unterlagen" gefällt hat. "Die haben mich noch nie gesehen und wissen gar nicht, wie beschwerlich ein Weg mit einem so schweren Sauerstoffgerät ist", sagt er. Schließlich habe er beim jüngsten medizinischen Gehtest gerade mal rund 300 Meter in sechs Minuten geschafft - mit einem Sauerstofftank, der etwa eine Stunde hält. Wenn er zur Therapie nach Trier führe, bräuchte er sogar zwei zum Tragen und einen für's Auto. Zudem habe er Angst vor dieser Situation - vor Panikattacken, Ohnmachtsanfällen oder Stürzen. Schließlich sei er bei Lauftests in der Klinik unter Überwachung - in Trier sei er alleine.

Einen Widerspruch hat das Versorgungsamt im Januar 2017 abgelehnt. Begründung: "Die Definition der außergewöhnlichen Gehbehinderung fordert, dass sich der schwerbehinderte Mensch (…) dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung - dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen - aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Eine derart schwerwiegende mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt bei Herrn Rufle nach den aktuellen Befunden der Ruhrlandklinik nicht vor."

Zudem sei in dem Bericht ausgeführt, dass "der Patient zum Zeitpunkt der Aufnahme in einem guten Allgemeinzustand ist". Dass ihn jemand jede Woche nach Trier fahre und wieder nach Hause bringe, sei eine unmögliche Belastung, sagt Rufle. Zudem bliebe er auch dann auf den Fahrkosten sitzen. Nun hat er die Hoffnung, dass sich - so zynisch das klingt - sein Zustand inzwischen genügend verschlechtert hat. Denn bei einer Untersuchung im März wurde festgesellt, dass sechs Liter Sauerstoff nicht mehr reichen und er nun zehn Liter pro Minute benötigt.

"Herr Rufle hat jederzeit die Möglichkeit, erneut einen Antrag auf Feststellung des Merkzeichens "aG" zu stellen. Die Erfolgsaussicht eines erneuten Antrages ist natürlich eher gegeben, wenn dieser wegen einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes gestellt wird", schreibt dazu das Versorgungsamt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort