Soziales Wenn die Stadt ihr Geld nicht will ...

Bitburg · Die Stadt Bitburg erhebt seit 2016 Gebühren für die Straßenreinigung. Die Rechnung dafür haben die Bürger erst zwei Jahre später bekommen. Warum das vor allem Vermieter ärgert.

Wenn eine Rechnung zu spät kommt, ist das für viele ein Grund zur Freude. Bei einigen Bitburgern war das kürzlich anders. 3500 Immobilienbesitzer bekamen Ende November Post von der Stadt. Der Inhalt der Briefe: Gebührenbescheide. Die Empfänger sollen für die Straßenreinigung entlang ihrer Gebäude zahlen – und zwar in einem Aufwasch für die vergangenen drei Jahre. Und genau das ist für einige Vermieter ein Problem.

Denn grundsätzlich können sie die Abgabe fürs Saubermachen zwar als Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen. Allerdings sei das rechtlich nur innerhalb eines Jahres möglich, sagt ein Betroffener, der anonym bleiben will. Die Kosten für die Reinigung im Jahr 2016 könne er daher nicht mehr abrechnen und müsse sie folglich selbst zahlen. Für den Vermieter und einige andere geht es um viel Geld.

Der Vermieter, der sich an den TV gewandt hat, muss für eine 25 Meter breite Immobilie jährlich rund 330 Euro vorlegen. Da er mehrere Häuser in der Stadt besitzt, gehen die Kosten für ihn in den vierstelligen Bereich.

Im Grunde findet er das auch richtig. Die Stadt solle die Straßen weiterhin sauberhalten. Nur hätte er die Rechnungen gerne früher. Er verstehe einfach nicht, sagt er, warum die Verwaltung zwei Jahre brauche, um eine Quittung rauszuschicken.

Daher hat er Einspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt. Auch eine weitere Vermieterin, mit der der TV gesprochen hat, sagt: „Ich will auf den Kosten nicht sitzenbleiben.“ Die beiden sind nicht die Einzigen. Von 3500 Adressaten wollen sich etwa 70 gegen die Rechnungen wehren, wie Stadtsprecher Werner Krämer auf Anfrage unserer Zeitung schreibt. Er liefert auch einen Erklärungsversuch, warum es so lange gedauert hat.

Bis 2016 reinigten Mitarbeiter der Verwaltung nur die Fußgängerzone und stellten dies den Anliegern in Rechnung. Das hat ein Beschluss des Stadtrates im November 2015 geändert. Ab dem ersten Januar 2016 sollten weitere Straßen gebührenpflichtig gereinigt werden. Soweit, so bekannt.

Dies stellte die Verwaltung laut Krämer aber vor Herausforderungen: Rund 4500 Grundstücke mussten vermessen und erfasst werden, die Kehrbezirke auf einer Länge von rund 58 000 laufenden Metern überarbeitet.

Dies erforderte nach Angaben des Pressesprechers „einen enormen Zeit- und Arbeitsaufwand“: „Die zuständigen Mitarbeiter bewältigten das ohne Personalaufstockung. Das braucht eben seine Zeit.“ Für die Vermieter sei dies aber kein Problem, glaubt er. Denn rechtlich könnten sie erst abrechnen, wenn sie einen Bescheid hätten: „Die Vermieter haben noch Zeit, eine Nachzahlung zu erwirken. Erst nach drei Jahren ist der Anspruch verjährt.“

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