Zur Hinrichtung

Zu unserem Artikel "Gegen die eigene Weltanschauung" (TV vom 4. Januar) über die Kreuze im Bitburger Amtsgericht schreibt uns dieser Leser:

In Wirklichkeit sind Kreuze Hinrichtungswerkzeuge, wie auch Galgen, Guillotinen und elektrische Stühle. Insofern dürfen Kreuze in Gerichtssälen nur aufgehängt werden, wenn sie mit Galgen und Co. kombiniert werden. Sonst wäre das ungerecht. Cornelius Sommer, Trier KREUZE

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