Zwischenfrüchte dürfen eingebracht werden

Bitburg/Prüm/Daun · Landwirte in Rheinland-Pfalz dürfen Zwischenfrüchte bereits ab dem 15. Januar einarbeiten. Den Landwirten wird damit eine frühzeitige Aussaat auf Feldern ermöglicht, die erstmals im Rahmen des Greenings im vergangenen Jahr mit Zwischenfrüchten eingesät wurden.

Nach der so genannten Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung des Bundes sind Zwischenfrüchte, Begrünungen und Winterkulturen grundsätzlich bis zum 15. Februar auf den Feldern zu belassen. Das Beweiden und das Walzen, Schlegeln oder Häckseln der Grasuntersaat oder Zwischenfrüchte ist zulässig. Aus Gründen der Witterung, des Pflanzen- oder Erosionsschutzes können die Bundesländer für bestimmte Gebiete frühere Umbruchtermine bestimmen. Von dieser Möglichkeit macht Rheinland-Pfalz nun insbesondere aufgrund der witterungs- und klimabedingten Besonderheiten im Land Gebrauch. Einarbeitungszeitpunkte aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben davon unberührt. red

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