Bulgarische Führerscheine: Fälscherbande verurteilt

Trier · Ende eines mehrmonatigen Prozesses gegen eine deutsch-türkische Führerschein-Fälscherbande: Nachdem bereits vier Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt wurden, verhängte das Landgericht Trier nun eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten gegen einen der Haupttäter. Das Urteil ist noch nicht endgültig rechtskräftig.

(DiL) Es war die höchste Strafe in dem Verfahren, das schon im August dieses Jahres begonnen hatte. Angeklagt waren 15 Fälle, in denen die Täter mit gefälschten Führerscheinen gehandelt hatten – angeblich bulgarischen Ursprungs. Für Preise zwischen 1500 (für PKW) und 2500 Euro (für LKW) wurden sie an „Kunden“ aus dem Raum Trier sowie aus dem angrenzenden Frankreich und Belgien verkauft.

Die falschen Papiere hatte die Bande in Bulgarien nach den Wünschen des jeweiligen Abnehmers herstellen lassen. Die Käufer hatten teilweise nie einen Führerschein erworben oder aber ihre Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer oder anderer Verkehrsdelikte eingebüßt. In mehreren Fällen waren sie auch durch die medizinisch-psychologische Untersuchung gefallen, im Volksmund „Idiotentest“ genannt.

Die Praxis flog auf, als die Polizei bei der Kontrolle eines Lastwagens auf einen 20-jährigen Trierer stieß, der den bulgarischen Führerschein vorzeigte, aber nicht erklären konnte, wie er daran gekommen war. In Wirklichkeit hatte er, wie sich rasch herausstellte, gar keine LKW-Fahrprüfung absolviert.

Der nun verurteilte Angeklagte S., ein 45-jähriger Türke mit Wohnsitz in Frankreich, war für die Organisation des Handels und das Kassieren von Anzahlungen zuständig. Gemeinsam mit seinen Trierer Komplizen holte er die Führerscheine in Bulgarien ab und lieferte sie an die Käufer aus. Das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden Richters Armin Hardt stufte seine Tat als gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung ein.

Während drei der Bandenmitglieder mit Bewährungsstrafen vergleichsweise glimpflich wegkamen, müssen S. und ein weiterer führender Kopf der kriminellen Vereinigung nach dem erstinstanzlichen Urteil für mehrere Jahre in den Strafvollzug einrücken. In diesen beiden Fällen sind die Urteile bislang auch noch nicht rechtskräftig. Die anderen drei Verurteilten haben den Richterspruch angenommen.

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