Umwelt Bund verhandelt nicht über Aus von Cattenom und Tihange

Cattenom/Berlin · Trotz Aufforderung von Rheinland-Pfalz setzt Berlin bei den grenznahen Pannenreaktoren weiter auf Zurückhaltung statt auf Druck. Die Bundesumweltministerin verweist auf Souveränität.

Umwelt: Bund verhandelt nicht über Aus von Cattenom und Tihange
Foto: dpa/Christophe Karaba

Der Bund wird nicht mit Belgien und Frankreich über einen Stopp der störanfälligen Kernkraftwerke in Tihange, Doel und Cattenom verhandeln. Das teilte das Bundesumweltministerium auf Anfrage unserer Zeitung mit. Damit stellt sich der Bund gegen eine Entscheidung des Bundesrats. Mitte Februar wurde dort mehrheitlich ein Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz verabschiedet, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, mit den Regierungen der angrenzenden Staaten, in denen sogenannte „unsichere Kernkraftwerke“ stehen, zu verhandeln und sich für ein möglichst umgehendes Ende des Betriebs dieser „Risikokraftwerke“ einzusetzen.

Die Bundesregierung vertrete die Auffassung, dass alte Atomkraftwerke (AKW) abgeschaltet werden sollten, sagte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums und ergänzte: „Die Entscheidung über den nationalen Energiemix – und somit auch den Betrieb von AKW – liegt jedoch in der Souveränität und alleinigen Verantwortung der jeweiligen Staaten.“

Das Ministerium achte die Zuständigkeit anderer Staaten für kerntechnische Anlagen und fordere grundsätzlich keine „konkreten Abhilfemaßnahmen“ – was bedeutet, dass Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nicht aktiv über ein Abschalten von Cattenom und Tihange verhandeln wird. Doch genau das erwartet Rheinland-Pfalz. „Risiko-Meiler wie Cattenom, Tihange und Doel dürften nicht länger laufen. Wir erwarten von der Bundesregierung, sich dafür entsprechend einzusetzen“, sagte Landesumweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) nach der Bundesratsentscheidung.

Die drei Kernkraftwerke gelten als besonders störanfällig. In den Reaktor-Druckbehältern von Tihange und Doel wurden Risse entdeckt, immer wieder kommt es zu Zwischenfällen. Trotzdem sollen die belgischen Kernkraftwerke wohl 20 Jahre länger als geplant bis 2045 am Netz bleiben. Als Grund wird eine mögliche Stromknappheit genannt. Auch die Anlage in Cattenom wird auf eine längere Laufzeit von bis zu 60 Jahren vorbereitet. In dem 1986 in Betrieb gegangenen Atomkraftwerk kommt es immer wieder zu Pannen. Erst Anfang Februar wurde bei einer Wartung ein Fehler an einer Pumpe eines der beiden Notkühlsysteme im Reaktorblock 4 festgestellt. Die französische Atomaufsicht ASN hat den Zwischenfall auf Stufe 1 der von null bis sieben gehenden internationalen Störfallskala eingestuft.

Unklar ist bislang, warum am 14. Januar laut dem Verein Messen für aktiven Umweltschutz (Mauss) an den Messstationen des Betreibers des AKW Cattenom, dem französischen Energiekonzern EDF, im Umkreis von 15 Kilometern um die Anlage erhöhte Gammastrahlen gemessen worden sind. Gammastrahlen entstehen normalerweise bei Austritt von radioaktiver Strahlung.

Ein bisschen Druck, aber nicht zu viel

Was ist der Bundesratsbeschluss in Sachen Cattenom und Tihange wert, wenn ihn die Bundesumweltministerin nicht umsetzt?

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat sich unmittelbar nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr gegen eine Laufzeitverlängerung für das französische Atomkraftwerk Cattenom ausgesprochen.

Länger als die zunächst geplanten 40 Jahre sollte die vier Reaktoren an der französischen Obermosel nicht am Netz bleiben,  sagte die SPD-Politikerin und machte das auch dem französischen Umweltminister klar. Seit 1986 ist die Anlage in Cattenom in Betrieb. Nach den damaligen Planungen sollte sie bis 2026 Strom produzieren.

Doch der Betreiber von Cattenom plant seit langem, dass das pannenträchtige Kraftwerke mindestens noch 20 Jahre über diese Zeit hinaus in Betrieb bleiben soll. Auch für die beiden grenznahen Atomkraftwerke in Tihange und Doel in Belgien wird derzeit über eine Laufzeitverlängerung von 20 Jahre bis 2045 nachgedacht.

„Die Bundesumweltministerin setzt sich bei jeder geeigneten Gelegenheit gegenüber der belgischen und französischen Regierung persönlich und mit Nachdruck dafür ein, dass insbesondere die grenznahen Atomkraftwerke in diesen Ländern möglichst schnell abgeschaltet werden und keine Laufzeitverlängerung erhalten“, teilte eine Sprecherin von Schulze auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Doch einigen Bundesländern, darunter auch Rheinland-Pfalz, reicht dieses „mit Nachdruck“ dafür einsetzen, offenbar nicht mehr aus. Sie verlangen von Schulze mehr Druck auf Frankreich und Belgien.

Daher hat Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Baden-Württemberg Mitte Februar einen Antrag im Bundesrat eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mit den Regierung der angrenzenden Staaten zu verhandeln „und sich für ein möglichst umgehendes Ende des Betriebs der entsprechenden Risikokernkraftwerke einzusetzen“.

Streng genommen kann dieser Antrag, der mehrheitlich angenommen wurde und mit dem sich nun der Bundestag beschäftigen muss, als Misstrauensvotum gegen Schulze betrachtet werden.

Offenbar gehen die vier Länder nicht davon aus, dass die Bundesumweltministerin tatsächlich ernsthaft gegen Cattenom, Tihange und Doel vorgehen wird.

„Das Mindeste aus unserer Sicht ist, dass diese Stör-Meiler nicht länger laufen dürfen als ursprünglich geplant. Denn es geht um nichts weniger als den Schutz der Bevölkerung“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) unmittelbar nach der Entscheidung im Bundesrat Mitte Februar.

„Die Bundesregierung nimmt die Sorge und den Schutz der deutschen Bevölkerung hinsichtlich der Sicherheit ausländischer, insbesondere grenznaher Atomkraftwerke sehr ernst“, teilt die Sprecherin des Bundesumweltministeriums mit.  Aber die Entscheidung über den Betrieb von Atomkraftwerken liege in der Souveränität und alleinigen Verantwortung der jeweiligen Staaten. „Gleichwohl“, so die Sprecherin, „vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass alte Atomkraftwerke abgeschaltet werden sollten.“ Laufzeitverlängerungen sehe der Bund kritisch und halte grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen dafür für erforderlich.

Doch, so macht die Ministeriumssprecherin deutlich, „eine Stellungnahme zum Beispiel zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Atomkraftwerken anderer Staaten oder eine sicherheitstechnische Bewertung von konkreten Abhilfemaßnahmen, erfolgt seitens des Bundesumweltministeriums grundsätzlich nicht“.

Damit scheint der mehrheitliche Beschluss im Bundesrat nicht mehr zu sein, als ein frommer Wunsch der Länder an Schulze.

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