Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haftstrafe wegen Mordes

Karlsruhe/Trier · Ein 46-jähriger Trierer, der im Juni vergangenen Jahres seine ehemalige Lebensgefährtin erstickt und ihr mit einem Messer den Hals aufgeschlitzt hatte, ist rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf jetzt eine Revision gegen das Urteil des Trierer Landgerichts.

Der damals in Trier-Nord lebende Mann war Ende Februar wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Juni 2009 in Trier seine ehemalige Lebensgefährtin, während sie schlief, mit einem Kopfkissen bis zu einem zumindest tief komatösen Zustand erstickt und ihr anschließend mit einem Fleischermesser die linke Halsseite aufgeschlitzt hatte. Danach hatte er die Frau im Keller in eine Duschwanne gelegt und auch die rechte Seite des Halses aufgeschnitten, um das Opfer ausbluten zu lassen. Der 46-Jährige bestritt bis zuletzt die Tat. Der BGH hat Anfang September die gegen das Urteil eingelegte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist es rechtskräftig.

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