Bundesrat winkt Gesetz durch Das ändert sich mit der Bundes-Notbremse in der Region Trier

Berlin · Die Bundes-Notbremse ist beschlossen. Wenn sie in Kraft tritt, bedeutet das nicht nur eine Verschärfung der bisherigen Regelungen. Bei den Ausgangssperren etwa gibt es Lockerungen und mehr Ausnahmen. Was ändert sich für die betroffenen Kommunen in der Region? Wir geben einen Überblick.

 Die Bundes-Notbremse soll die Zahl der Corona-Neuinfektionen eindämmen. Foto: dpa

Die Bundes-Notbremse soll die Zahl der Corona-Neuinfektionen eindämmen. Foto: dpa

Foto: dpa/Patrick Pleul

Der Bundesrat hat due Änderung des Infektiosschutzgesetzes passieren lassen. Der offizielle Name des Gesetzes ist ein Wortungetüm: Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Bekannt ist es als Bundes-Notbremse. Doch was steckt dahinter? Und was ändert sich gegenüber der in Rheinland-Pfalz bereits geltenden Notbremse? Rheinland-Pfalz setze die Maßnahmen bereits zu großen Teilen konsequent um, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Das Land ziehe ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 konsequent die Notbremse. An einigen Stellen gingen die Vorgaben in Rheinland-Pfalz über die Bundes-Notbremse hinaus, so die Triererin.