Trierer Kämmerer kann aufatmen Zwischen „hui“ und „pfui“: Die Meinungen in der Region Trier über das Bettensteuer-Urteil gehen auseinander

Trier · Sind Bettensteuern verfassungswidrig? Nein, meint das Bundesverfassungsgericht. Auch in Trier atmen die Verantwortlichen auf. Doch es gibt auch massive Kritik an der Entscheidung.

Bundesverfassungsgericht erklärt Bettensteuer für rechtmäßig​
Foto: dpa/Jan Woitas

In mindestens 30 deutschen Städten zahlen Reisende auf Übernachtungen eine kommunale Extra-Abgabe – die Bettensteuer. In Trier heißt sie Beherbergungsteuer und wird seit Januar 2018 erhoben. Die auch Tourismusförderabgabe oder Citytax genannte Steuer sorgt bundesweit für Zoff – aus den unterschiedlichsten Gründen. Am Dienstagvormittag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Klagen von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg entschieden, dass Städte und Gemeinden die Bettensteuer von Übernachtungsgästen verlangen dürfen.

Die Übernachtungsteuerregelungen seien mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Karlsruher Richter. Sie belasteten die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig. Der Gesetzgeber könne zudem beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen, müsse dies aber nicht.

In Trier beträgt die Beherbergungssteuer 3,5 Prozent vom Übernachtungspreis. Steuerpflichtig sind Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Jugendherbergen, aber auch Campingplätze und Schiffe für private Übernachtungen bis zu sieben Tagen. Auch Privatleute, die die eigene Wohnung über Internetportale zur Übernachtung anböten, werden besteuert. Berufsbedingte Übernachtungen sind von der Abgabe befreit.

Die Stadt Trier begrüßte das Karlsruher Urteil. „Wir sehen damit unsere Rechtsauffassung bestätigt“, sagte Sprecher Michael Schmitz unserer Redaktion. Trier sei eine Touristenstadt, die alleine für die Trier Tourismus und Marketing GmbH jährlich einen Zuschuss von 1,7 Millionen Euro aus städtischen Mitteln gebe. Viele weitere Mittel der Stadt fließen laut Schmitz in Projekte, die der Verschönerung der Stadt und der Verbesserung der touristischen Infrastruktur dienten. Deshalb stehe die Verwaltung nach wie vor hinter der Beherbergungssteuer.

Trier nahm im vergangenen Jahr 560.000 Euro Citytax ein, in diesem Jahr sind eine Million Euro im Haushalt eingeplant.

Die Industrie- und Handelskammer Trier kritisierte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Aus wirtschaftspolitischer Sicht halten wir diese Abgabe weiter für nicht zielführend, sagte Hauptgeschäftsführer Jan Glockauer unserer Redaktion. Die Entscheidung dürfe nicht dazu genutzt werden, nun zusätzlich auf breiter Front Bettensteuern einzuführen oder sogar den Kreis der Abgabepflichtigen weiter auszudehnen. Wenn schon eine Bettensteuer erhoben werde, erwarte die IHK, „dass die Erträge in vollem Umfang in die Tourismusförderung fließen und die Branche über die Verwendung mitentscheiden darf“, fordert Glockauer.

Ähnlich argumentiert auch der rheinlaand-pfälzische Gastroverband Dehoga. Gereon Haumann sagte am Dienstag unserer Redaktion, er sei „maßlos enttäuscht“ von der „nicht nachvollziehbaren“ Karlsruher Entscheidung. Haumann wörtlich: „Es gab dafür keinen schlechteren Zeitpunkt als jetzt.“ Gerade Hotels seien durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen worden. Laut Haumann beklagten die Unternehmer gegenüber dem Jahr 2019 ein reales Minus von 40 Prozent. Er hoffe nur, dass die Entscheidung keine Ermunterung für Kommunen sei, nun ebenfalls eine Bettensteuer zu erheben.

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