Justiz Messen Polizei-Blitzer öfter falsch?

Trier · Die Bußgeldstelle des Landes weigert sich, Daten herauszurücken. Mehrere Gerichte in der Region geben deshalb erwischten Rasern bei Einsprüchen Recht.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - 03.08.2012, Baden-Württemberg, Freiburg:  Ein Fahrzeug wird  von einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage geblitzt (Aufnahme mit Langzeitbelichtung). (zu dpa «Neue Blitzer sollen Unfallzahlen verringern - Bilanz für 2017» vom 18.02.2018) Foto: Patrick Seeger/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - ILLUSTRATION - 03.08.2012, Baden-Württemberg, Freiburg: Ein Fahrzeug wird von einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage geblitzt (Aufnahme mit Langzeitbelichtung). (zu dpa «Neue Blitzer sollen Unfallzahlen verringern - Bilanz für 2017» vom 18.02.2018) Foto: Patrick Seeger/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Patrick Seeger

Immer öfter legen Raser Einspruch gegen ihre Bußgeldbescheide ein – zum Teil mit Erfolg. Rund 21 500 Betroffene akzeptierten im vergangenen Jahr nicht, dass sie für zu schnelles Fahren eine Buße zahlen, eventuell Punkte kassieren und ihren Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben sollten.

Insgesamt 1,6 Millionen Autofahrer wurden von der Polizei in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr geblitzt. Im Verhältnis dazu ist die Zahl der Einsprüche vergleichsweise gering.

Das könnte auch daran liegen, dass sich die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer, die alle Bußgeldbescheide der von der Polizei erwischten Raser im Land bearbeitet, bislang weigert, Daten herauszurücken, mit denen Betroffene überprüfen können, ob es Fehler gegeben hat bei der Geschwindigkeitsmessung. Begründung der Behörde: Die Herausgabe widerspreche dem Datenschutz, weil auch Fotos und Kennzeichen anderer erwischter Raser erkennbar seien.

Doch einige Gerichte sehen das anders. Die Bußgeldstelle müsse die Daten bei Einsprüchen zur Verfügung stellen. Das haben nach dem Landgericht Trier nun auch die Amtsgerichte in Saarburg und in Daun in zwei Urteilen festgestellt. Wer glaubt, gar nicht so schnell gefahren zu sein, wie die Polizei gemessen hat, muss das beweisen können, sagt Alexander Gratz. Der Rechtsanwalt aus dem saarländischen Bous hat die beiden Urteile erstritten. Beweisen könne ein Betroffener aber eventuelle Messfehler nur, wenn er die entsprechenden Daten habe, urteilte das Saarburger Amtsgericht Anfang Februar. Daher müsse der Betroffene auch Zugang zu allen Unterlagen der Messung haben, bei der er erwischt worden ist.

In dem Fall ging es um einen Berufskraftfahrer. Ihm droht ein Fahrverbot, weil er mit seinem LKW 17 Stundenkilometer schneller als erlaubt unterwegs war. Bereits ein um ein oder zwei Stundenkilometer geringerer Geschwindigkeitswert als der von der Polizei angeblich gemessene könne dazu führen, dass statt eines Fahrverbots „nur“ ein Bußgeld drohe, sagt sein Anwalt.

Abweichungen von mehreren Stundenkilometern gegenüber den gemessenen Geschwindigkeiten seien bei einigen Messgeräten keine Seltenheit, sagt Wolfang Gratz von der Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung (GFU) in Saarlouis. Nicht alle Bußgeldbescheide seien daher korrekt. Häufigste Ursachen für falsche Bescheide seien etwa, dass der Blitzer nicht nach der Bedienungsanleitung verwendet oder die Messung nicht entsprechend der Vorschrift dokumentiert worden sei, sagt Gutachter Gratz, der Vater des Anwalts ist. Auch wenn die Blitzer in der Regel zuverlässig funktionierten, könnten sich im Einzelfall Anhaltspunkte für „Messfehler oder Ungereimtheiten“ ergeben, meint Anwalt Alexander Gratz. „Ein Einspruch kann sich also durchaus lohnen.“

Bei der Bußgeldstelle bezweifelt man das. Die eingesetzten Geräte seien von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen und geeicht, die eingesetzten Beamten seien entsprechend geschult und hielten sich an die Gebrauchsanweisung.

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