Hochschule Überbrückungshilfe verlängert – Studierende bleiben bei Kritik

Trier/Berlin · Bundeszuschuss von maximal 500 Euro pro Monat kann nun auch für den September beim Studiwerk Trier beantragt werden.

 Formlos geht bei einem Bundesprogramm nichts. Für die Genehmigung des Antrags auf Beihilfe für Studierende müssen viele Häkchen gesetzt werden. Das Hilfeangebot ist auf den September verlängert worden.

Formlos geht bei einem Bundesprogramm nichts. Für die Genehmigung des Antrags auf Beihilfe für Studierende müssen viele Häkchen gesetzt werden. Das Hilfeangebot ist auf den September verlängert worden.

Foto: Rainer Neubert

Die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind (TV vom 17. August), wird für den Monat September verlängert. Das hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek mitgeteilt. Betroffene Studierende aus der Region Trier können die Überbrückungshilfe von maximal 500 Euro monatlich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses online beim Studiwerk Trier beantragen.

„Viele Menschen in Deutschland leiden unter den direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie. Dazu zählen auch viele Studierende, die pandemiebedingt vor finanziellen Engpässen stehen – zum Beispiel, weil ihre Nebenjobs wegen der Pandemie gekündigt wurden oder weil ihre Eltern sie nicht mehr in gleichem Maße wie bisher unterstützen können“, so Karliczek. Um Härten für Studierende abzufedern, habe die Bundesregierung ein umfassendes Paket geschnürt. Neben Anpassungen im BAföG nennt die Bundesministerin eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen, bestehend aus dem KfW-Studienkredit und Zuschüssen.

Der KfW-Studienkredit bietet Unterstützung mit bis zu 650 Euro im Monat. Er ist seit Mai bis Ende März 2021 für alle Bezieher zinslos gestellt. Seit Juni kann er auch von ausländischen Studierenden beantragt werden, denen er bislang nicht offenstand. Das zweite Sicherungsnetz für besonders bedürftige Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, ist im Juni aufgespannt worden. Ursprünglich war die Überbrückungshilfe als Zuschuss für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen. „In Absprache mit dem Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken vor Ort haben wir uns entschieden, die Überbrückungshilfe um einen weiteren Monat zu verlängern“, sagt Karliczek.

Die Landes-ASten-Konferenz (LAK-RLP), der Dachverband der Allgemeinen Studierenden-Ausschüsse (AStA), hatte bereits Anfang August die Hilfe des Bundes als unzureichend kritisiert. Raffael Plum, AStA-Referent für Hochschulpolitik an der Uni Trier und Koordinator der Landeskonferenz, freut sich zwar über die Verlängerung der Nothilfe um einen Monat. „Wir bleiben aber bei unserer grundsätzlichen Kritik“, sagte er dem SWR. So würden die Monate vor Juni und nach September weiterhin nicht berücksichtigt.

In einer gemeinsamen Erklärung hat die LAK-RLP Anfang des Monats die Bundesregierung aufgefordert, das BAföG für alle Studierenden zu öffnen, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Weitere Forderungen sind die rückwirkende Ablösung der ab März ausgezahlten Kredite sowie ein elternunabhängiges BAföG.

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