Chlorgasunfall beschäftigt die Gerichte

Gunderath/Aachen · Der Chlorgasunfall in einem Ferienpark in der Verbandsgemeinde Kelberg, bei dem es 22 Verletzte im Sommer 2007 gegeben hatte, beschäftigt noch immer die Gerichte. In Aachen läuft ein Schadenersatz-Prozess; in Trier steht eine Berufungsverhandlung aus.

Fast zwei Jahre sind vergangen seit dem Chlorgasunfall im Ferienpark in Gunderath, aber die juristische Aufarbeitung ist noch lange nicht abgeschlossen. Weil bei der Anlieferung von Schwefelsäure der Tank verwechselt wurde, entstanden im Juli 2007 giftige Chlorgasdämpfe, wodurch 22 Personen verletzt wurden. Der Fahrer des Chemielasters war im Oktober 2008 vom Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung nach einer Verhandlung vor dem Dauner Amtsgericht freigesprochen worden.
Am Landgericht Aachen war gestern der Auftakt für den Zivilprozess, bei dem es noch allein um Schadenersatzansprüche des Ferienparks geht. Die Parkbetreibergesellschaft sieht den Fahrer nach wie vor als für den Vorfall verantwortlich. Christoph Contzen, Verteidiger des Fahrers, erklärt: "Zunächst wurden 100.000 Euro Schadenersatz angesetzt, um die Prozesskosten niedrig zu halten. Es können aber, wie schon bei der Verhandlung in Daun im Oktober vergangenen Jahres avisiert, 390.000 Euro und noch viel mehr werden.

Kein Termin für Fortsetzung des Zivilprozesses

In Aachen wurden gestern fünf Zeugen beim vier Stunden dauernden - und laut Contzen "sehr hitzig verlaufenden" - Prozess gehört.
Wann der Zivilprozess weitergeht, ist derzeit noch völlig offen, denn es fehlt ein wichtiges Dokument: die Strafakte. Darin enthalten sind alle Unterlagen, die Grundlage der Verhandlung in Daun waren. Diese Akte liegt bislang nicht in Aachen, sondern noch in Trier.
Denn obwohl der Fahrer beim Prozess vor einem halben Jahr freigesprochen worden war, hatte die Staatsanwaltschaft Trier eine Teilschuld beim heute 31-Jährigen an dem Vorfall im Ferienpark gesehen. Sie forderte eine Geldstrafe von 7200 Euro und hielt sich eine Berufung gegen das Urteil vor.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Trier Berufung eingelegt. Das entsprechende Verfahren ist zugelassen, aber laut einer Sprecherin des Landgerichts gibt es noch keinen Termin. Auch wann die Akte nach Aachen geht, ist offen.
Georg Winkel, Sprecher des Aachener Landgerichtes, erklärte auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds: "Es gibt kein konkretes Ergebnis und keinen konkreten Termin." Es sei zwar möglich, dass die Strafakte auf Zeit nach Aachen überstellt würde. Denkbar wäre aber auch, dass erst die Berufung abgewickelt würde. Verteidiger Contzen erklärt: "Wenn die Strafakte nach Aachen kommt, wollen mindestens drei Parteien sie zur Einsicht haben."

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