Chlorgasunfall in Gunderath: Verfahren vor dem Landgericht Trier vertagt

Daun/Trier · Das Gerichtsverfahren gegen einen 31-jährigen Spediteur, der sich nach einem Chlorgasunfall im Jahr 2007 jetzt vor dem Landgericht Trier wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss, ist vom vorsitzenden Richter Peter Egnolff auf nächste Woche vertagt worden.

 Großeinsatz der Feuerwehr im Ferienpark in Gunderath. Foto: Siko

Großeinsatz der Feuerwehr im Ferienpark in Gunderath. Foto: Siko

Ein wichtiger Zeuge für das Verfahren konnte bei der Verhandlung nicht gehört werden. Der Angeklagte hatte im Sommer 2007 Schwefelsäure für das Hallenbad eines Freizeitparks in Gunderath geliefert und zusammen mit einer Angestellten des Parks die Chemikalie in einen Tank umfüllen wollen. Durch eine Verwechslung der zu befüllenden Tanks geriet die Schwefelsäure in einen Tank mit Chlorbleiche. Die anschließende Reaktion führte zu einer Chlorgasentwicklung. Bei dem Chlorgasunfall wurden mehr als 20 Menschen verletzt. Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, fahrlässig gehandelt und seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt zu haben. Vor dem Amtsgericht Daun war er im Oktober 2008 freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte gegen das Urteil Widerspruch eingelegt. Der Prozess wird am kommenden Montag, 14. Juni, um 9 Uhr im Landgericht Trier fortgesetzt.

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