Chlorgasunfall: Verfahren eingestellt

Gunderath/Trier · Der Chlorgasunfall im Ferienpark in Gunderath (Kreis Vulkaneifel) vor fast drei Jahren hat keine strafrechtliche Konsequenzen für einen 32 Jahre alten Fuhrunternehmer aus dem nordrhein-westfälischen Jülich. Er hatte sich vor dem Landgericht Trier wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen sowie unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Stoffen zu verantworten. Das Verfahren ist eingestellt worden.

(sts) Im Juli 2007 hatte der Mann Schwefelsäure für die Wiederaufbereitungsanlage des Schwimmbads im Ferienpark geliefert. Dabei gelangte versehentlich die Säure in einen für Chlorbleichlauge bestimmten Tank. Dadurch entwich Chlorgas, das mehr als 20 Besucher des Schwimmbads verletzte.

Das Amtsgericht Daun hatte den Angeklagten 2008 freigesprochen, dagegen hatte die Staatsanwaltschaft in Berufung eingelegt. In der heutigen Verhandlung hat die Angestellte des Hallenbades, die bei dem Vorfall dabei war, und Hauptbelastungszeugin die Aussage verweigert. Deshalb war nach Ansicht des Gerichts die Aussage des Angeklagten, nach der die Zeugin die Chemikalie umgefüllt habe, nicht zu widerlegen.

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