Bund-Länder-Konferenz Quasi-Lockdown für Ungeimpfte: Die Beschlüsse des Corona-Gipfels
Interaktiv | Trier/Berlin · Bund und Länder verständigen sich auf einheitliche Regeln für 2G im Freizeitbereich. Arbeitnehmer müssen ihren Impfstatus mitteilen und der Gastro-Verband warnt vor erneuten Schließungen.
Nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) sollen Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben, wenn in einem Bundesland innerhalb von sieben Tagen drei Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner in die Klinik eingewiesen werden (Hospitalisierungsrate). Ab einem Wert von 6 müssen sich Geimpfte und Genesene zudem noch etwa vor dem Restaurantbesuch testen (2G plus). Darauf einigten sich Bund und Länder beim Corona-Gipfel am Donnerstag. In Rheinland-Pfalz lag die sogenannte Hospitalisierungsrate am Donnerstag bei 3,6. Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.