Pandemie Schärfere Corona-Regeln: Das sind die neuesten Infos für Rheinland-Pfalz

Trier/Mainz · Nach der Bund-Länder-Runde passt Rheinland-Pfalz die Corona-Regeln an. Einige werden lockerer, andere bleiben strenger als in anderen Bundesländern. Und Ministerpräsidentin Dreyer ist mit einer Forderung nicht durchgedrungen.

 Impfgegner demonstrieren in Wien gegen die beschlossene Impfpflicht.

Impfgegner demonstrieren in Wien gegen die beschlossene Impfpflicht.

Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zeigt sich – eigentlich – ganz zufrieden mit der neuerlichen Bund-Länder-Runde – der letzten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Beschlüsse, die die Runde in erstaunlich kurzer Zeit (die Beratungen dauerten etwas mehr als drei Stunden) gefasst hat, sind größtenteils die, die laut Beschluss der Landesregierung ohnehin ab Samstag in Rheinland-Pfalz gelten sollen.

Lediglich bei den Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bessert das Land etwas nach. Eigentlich wollte Dreyer strengere Regeln, dass sich ein Haushalt, in dem es Ungeimpfte gibt, nur noch mit einer weiteren Person in der Öffentlichkeit treffen darf. Bund und Länder verständigten sich aber auf zwei weitere Kontaktpersonen.

Das werde man auch so in die Verordnung übernehmen, die am Samstag gelten soll, an der aber nun wohl bis zum Freitagnachmittag in den zuständigen Ministerien, allen voran Gesundheits- und Justizministerium gefeilt wird. Auch die 2G-Regel für den Handel übernimmt Rheinland-Pfalz erwartungsgemäß. Wie in allen Bundesländern dürfen dann Ungeimpfte nur noch eingeschränkt einkaufen gehen – Zutritt haben sie dann rein rechtlich nur in Geschäften, die Waren für den täglichen Bedarf anbieten. Welche Läden das über Supermärkte, Bäckereien und Metzgereien noch sein werden, werde man noch festlegen, sagte Dreyer.

Großveranstaltungen bleiben grundsätzlich erlaubt - Keine Geisterspiele

Klarheit herrscht nun auch, was mit Großveranstaltungen passiert. Sie sollen grundsätzlich erlaubt bleiben. Aber nur mit begrenzter Zuschauer-Zahl. Drinnen sind in Rheinland-Pfalz maximal 5000 Zuschauer erlaubt, draußen – also bei Fußballspielen – höchstens 10.000. Dreyer machte kein Hehl daraus, dass sie sich vor allem für Fußballspiele eine andere Lösung gewünscht hätte, sprich Geisterspiele. Aber man beuge sich auch hier der Mehrheitsmeinung der Länder, meinte die Triererin und ergänzte:  „Ich liebe Fußball, aber er sollte nicht zum Gefahrenherd werden.“

Dafür bleibt Rheinland-Pfalz als eines der wenigen Bundesländer bei strengeren Vorschriften etwa für die Gastronomie. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass bei Kulturveranstaltungen und im Freizeitbereich, also etwa in der Gastronomie, die 2G-Regel gilt. Im Land gilt jedoch ab Samstag die strengere Regel: 2Gplus. Geimpfte und Genesene müssen überall dort, wo in Innenräumen nicht durchgängig Maske getragen werden kann, einen negativen Test vorweisen. Das kann auch ein Selbsttest sein, der vor Ort unter Aufsicht gemacht werden kann. Was das aber für Sportveranstaltungen etwa in der Arena Trier oder auch für Proben von Musik- oder Theatervereinen bedeutet, konnte Dreyer nicht sagen.

Ein anderer  Beschluss der Bund-Länder-Runde – das Schließen von Bars, Clubs und Diskotheken in Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 350 liegt – kann in Rheinland-Pfalz noch nicht umgesetzt werden. Dazu bedarf es nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz erst der Zustimmung des Landtags. Dies soll, wie am Tag zuvor von der CDU-Fraktion gefordert, in einer Sondersitzung erfolgen.

Covid-Patienten aus anderen Bundesländern werden nach Rheinland-Pfalz verlegt

Dreyer verwies am Donnerstag mehrmals darauf, dass die Lage im Land zwar angespannt sei, aber die Situation trotz hoher Infektionszahlen (das Landesuntersuchungsamt meldete mit 2715 einen neuen Tageshöchststand an Neu-Infektionen, davon 219 in der Region) noch größtenteils beherrschbar sei. Aber es kämen zunehmend Covid-Patienten aus anderen Bundesländern auch nach Rheinland-Pfalz. Ins Brüderkrankenhaus in Trier wurde am Mittwoch ein Patient aus Baden-Württemberg gebracht, wie der Chef der Intensivmedizin der Klinik, Tim Piepho unserer Redaktion bestätigte. Ein weiterer Patient werde in einem anderen Krankenhaus in der Region behandelt. „Weitere Anfragen zur Übernahme liegen vor“, sagte Piepho. Im Mutterhaus in Trier werden zur Zeit keine Covid-Patienten aus anderen Bundesländern behandelt.

Der Anteil der Covid-Patienten auf den Intensivstationen in der Region ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Etwa im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Von den dort laut Intensivregister tagesaktuell 14 zur Verfügung stehenden Intensivbetten waren am Donnerstag alle belegt, vier davon von Covid-Patienten. Das entspricht einem Anteil von knapp 29 Prozent. In der Vulkaneifel beträgt der Anteil der Covid-Patienten an der zur Verfügung stehenden Intensivbetten-Kapazität 25 Prozent. Auch dort werden vier Covid-Patienten intensivmedizinisch behandelt. Insgesamt stehen 16 Intensivbetten im Kreis Vulkaneifel zur Verfügung, elf davon sind belegt. Jeweils 14 Prozent beträgt der Anteil der Covid-Patienten in Trier-Saarburg und Trier. In der Stadt werden laut Intensivregister derzeit zehn Covid-Patienten auf den beiden Intensivstationen von Mutterhaus und Brüderkrankenhaus behandelt.

Sich gegen Corona impfen zu lassen ist moralische Pflicht

 „Derzeit erleben wir ein Infektionsgeschehen mit hoher Dynamik und einer großen Zahl an Erkrankten, die eine intensivmedizinische Behandlung brauchen. Die Belastungen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen nehmen deutlich zu“, sagte Dreyer. Ziel müsse es sein, „uns aus der Pandemie herauszuimpfen.“

Dreyer hatte sich bereits zuvor offen gezeigt für eine Impfpflicht. Diese sei ethisch vertretbar, sagt der Trierer Moraltheologe Johannes Brantl. Er sieht aber vor allem eine moralische Pflicht „für jede Person, die sich impfen lassen kann, sich in Verantwortung für das eigene Wohl und in Solidarität gegenüber den Mitmenschen auch impfen zu lassen“. Jeder habe die Verpflichtung, Schäden für sich und andere möglichst klein zu halten, sagte Brantl unserer Redaktion. Von dieser moralischen Pflicht sei eine rechtliche Pflicht zu unterscheiden, für die es noch einmal besondere Gründe brauche.

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