Corona Kontaktbeschränkungen und Zutrittsverbote für Ungeimpfte - Testpflicht in der Gastronomie

Update | Trier · Rheinland-Pfalz kündigt Kontaktbeschränkungen und Zutrittsverbote für Ungeimpfte an. Einen Lockdown für alle soll es nicht geben. Eine allgemeine Impfpflicht soll in ganz Deutschland kommen. Diese neuen Regeln werden voraussichtlich bald in Rheinland-Pfalz gelten.

Corona-Regeln: Kein Zutritt für Ungeimpfte in Geschäften, Impfpflicht
Foto: dpa/Martin Schutt

Kein Lockdown für alle, aber zusätzliche Einschränkungen für Ungeimpfte: Bund und Länder verständigten sich bei ihren Beratungen am Dienstag auf weitere Corona-Maßnahmen. Konkret beschlossen werden sollen die Vorschläge in einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag. Bundesweit soll die 2G-Regel für den Einzelhandel (ausgenommen Lebensmittelgeschäfte) gelten. Das bedeutet, dass Ungeimpfte im Grunde genommen keinen Zutritt mehr zu vielen Geschäften haben. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte an, dass die Regel im Land übernommen werde, wenn Bund und Länder sich darauf verständigten. Dies kann frühestens nach der Donnerstagrunde der Fall sein. Ob Rheinland-Pfalz schon am Wochenende erste weitere Einschränkungen in Kraft treten lassen will, ist noch nicht sicher. Das hatte etwa Schleswig-Holstein angekündigt.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in Rheinland-Pfalz

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz, Thomas Scherer, wies zu Beginn der Woche im Gespräch mit dem TV darauf hin, dass dies allenfalls stichprobenartig kontrolliert werden könne. Für Ungeimpfte soll es zudem in Rheinland-Pfalz Kontaktbeschränkungen geben. Wer nicht geimpft ist, darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Gesundheitsminister Clemens Hoch kündigte strenge Kontrollen an. Auch für Geimpfte und Genesene soll es Einschränkungen geben. Sie müssen sich künftig überall dort, wo in Innenräumen keine Masken getragen können, vorher testen. Das betrifft etwa Gastronomie und Fitnessstudios. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Gereon Haumann, reagierte entsetzt: „Das ist schlimm“, sagte er unserer Redaktion im Hinblick auf die Einschränkungen.

Apotheker und Zahnärzte dürfen bald impfen

Der künftige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte an, dass spätestens Ende Februar eine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden soll. Um das Impftempo zu beschleunigen, soll ermöglicht werden, dass auch Apotheker und Zahnärzte impfen. 

Vor den Beratungen von Bund und Ländern hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die im Rahmen der Bundesnotbremse angeordneten Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr nicht gegen die Verfassung verstoßen haben. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, urteilten die Karls­ruher Richter.

Einer der Kläger gegen die Ausgangssperren war der seinerzeitige Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Joachim Streit.  Er sei entsetzt über die Entscheidung, sagte Streit, der mittlerweile Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Landtag ist. Die Richter hätten den Regierenden einen Freifahrtschein für Grundrechtseinschränkungen ausgestellt, empörte sich Streit am Dienstag in Mainz. „Karlsruhe hat versagt“, fasste er seine Kritik zusammen. Sein Anwalt Nico Härting will nun eine Klage gegen die Ausgangssperre vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte prüfen.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, begrüßte  das Urteil. Es habe Leitlinien aufgezeigt, „die Sicherheit geben und künftiges politisches Handeln erleichtern“. 

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