Corona Die verschärften Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz - Ab Samstag weitgehend 2G-plus und mehr Kontrollen möglich

Trier · Ab Samstag gelten im Land strengere Corona-Regeln. Auf Ungeimpfte kommen massive Einschränkungen zu, aber auch für Geimpfte und Genesene gibt es neue Vorgaben.

 Ab Samstag gelten weitere Einschränkungen für Ungeimpfte in Rheinland-Pfalz. Foto: dpa

Ab Samstag gelten weitere Einschränkungen für Ungeimpfte in Rheinland-Pfalz. Foto: dpa

Foto: dpa/Peter Kneffel

„Die Lage ist sehr ernst“, das sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstagabend nach den Gesprächen der Länderchefs mit der Noch-Bundeskanzlerin und ihrem designierten Nachfolger. Dreyer appellierte an die Solidarität und die Disziplin der Bürger und forderte einen „Akt der nationalen Solidarität“.

Sorge bereite ihr die neue „noch ansteckendere Corona-Variante und ein Impfschutz, der schneller nachlässt, als angenommen“. Diese machten „eine große Kraftanstrengung, die nur gemeinsam gelingen kann“ notwendig. Neben mehr Tempo bei den Impfungen soll es weitere Einschränkungen für Ungeimpfte geben. Aber auch für Geimpfte und Genesene gibt es neue Vorgaben.

2G-plus-Regel hat auch Auswirkungen auf Geimpfte in Rheinland-Pfalz

Ab Samstag gilt nämlich in Rheinland-Pfalz die 2G-plus-Regel in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind laut Dreyer unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik. Dort wo drinnen die Maske getragen werden kann, etwa beim Friseur oder bei der Fußpflege, gelte weiterhin die 2G-Regel. Das heißt Geimpfte und Genesene brauchen keinen zusätzlichen Test. Ungeimpfte dürfen aber weiterhin nicht zum Friseur.

Überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, also auch in der Gastronomie, dürfen zusätzlich maximal 25 ungeimpfte Minderjährige teilnehmen, sie müssen aber auch einen negativen Corona-Test vorweisen. Außerdem gilt etwa in Restaurants und Kneipen durchgängig Maskenpflicht, außer beim Essen und Trinken.

2G-plus gilt auch beim Sport in Innenräumen, ebenso in Schwimmbädern. Ausnahmen gelten auch dort für nicht geimpfte Kinder und Jugendliche.

Corona-Regeln für Veranstaltungen im Freien

Keinen Test brauchen Geimpfte und Genesene bei Veranstaltungen im Freien. Dort gilt ab Samstag generell für alle Veranstaltungen draußen die 2G-Regel und Maskenpflicht. Ungeimpfte dürfen also nicht teilnehmen. Unter diesen Umständen hält Dreyer auch das Offenhalten von Weihnachtsmärkten für vertretbar. Es könnte aber sein, dass die Zahl der Besucher begrenzt wird. Dreyer machte das von den Beschlüssen der offiziellen Bund-Länder-Runde an diesem Donnerstag abhängig. Bei den übrigen Veranstaltungen im Freien gilt die „2G“-Regel. „Im Hinblick auf Kapazitätsbegrenzung und maximale Besucherzahl favorisieren wir eine bundeseinheitliche Lösung“, sagte die Ministerpräsidentin.

Rheinland-Pfalz unterstützt Corona-Regeln mit Einschränkungen fürs Einkaufen

Eine solche einheitliche Lösung strebt Dreyer auch bei Beschränkungen für Ungeimpfte im Handel an. Die Regierungschefin machte deutlich, dass sie, ähnlich wie der designierte Kanzler Olaf Scholz, 2G für den Einzelhandel anstrebt. Das bedeutet, dass Ungeimpfte bis auf die Geschäfte für den täglichen Bedarf, also etwa Supermärkte, nicht mehr einkaufen dürfen. Wie das kontrolliert werden soll, ist aber noch unklar. Der Geschäftsführer des Handelsverbands Rheinland-Pfalz, Thomas Scherer, sagt, es könne nur stichprobenartige Kontrollen geben. Es sei illusorisch, vor jedes Geschäft Sicherheitsleute zu stellen. Auf die Geschäftsleute kommt, mitten im Weihnachtsgeschäft, aber eine weitere Einschränkung hinzu. Die Zahl der sich gleichzeitig im Geschäft aufhaltenden Kunden wird wieder reduziert.

Neben 2G-plus in Innenräumen noch weitere Einschränkungen für Ungeimpfte

Für Ungeimpfte soll es zudem weitere Beschränkungen geben. Im öffentlichen Raum sollen sich Ungeimpfte nur noch mit dem eigenen Hausstand oder mit einer weiteren Person treffen dürfen. Minderjährige würden dabei nicht mitgezählt, sagte Dreyer. Auch hier stellt sich die Frage, wie diese Kontaktbeschränkungen kontrolliert werden sollen. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) kündigte regelmäßige Kontrollen an. Das bedeutet aber auch, dass Geimpfte in der Öffentlichkeit ständig damit rechnen müssen, ihren Impfnachweis vorzeigen zu müssen.

Dreyer begründete die beschlossenen Einschränkungen für Ungeimpfte damit, dass die Erfahrungen gezeigt hätten, dass sich das Virus immer dort ausbreite, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen. Dies gelte vor allem für nicht-immunisierte Menschen. „Aber ganz grundsätzlich müsse jeder und jede darüber nachdenken, Kontakte im eigenen Umfeld sinnvoll zu reduzieren“, so Dreyer.

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