Corona Ab Mittwoch Quasi-Lockdown für Ungeimpfte: Rheinland-Pfalz stellt um auf 2G
Trier · Rheinland-Pfalz verschärft seine Corona-Regeln. Ab Mittwoch gilt ein Quasi-Lockdown für Ungeimpfte. Sie dürfen etwa nicht mehr in Restaurants, Kneipen, in Fitness-Studios oder zum Friseur.
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat kein Verständnis für Impfverweigerer. „Die Einstellung, dass Menschen sagen: Das geht mich nichts an, sollen doch andere ihren Beitrag leisten, die können wir uns nicht mehr erlauben. Jetzt ist Solidarität gefragt. Alles andere ist fahrlässig und unverantwortlich“, sagte Hoch bei einer Pressekonferenz in Mainz. Es gebe ausreichend Impfstoff und genügend Möglichkeiten, sich impfen zu lassen. Neben den sogenannten Booster-Impfungen sei es jetzt auch wichtig, noch bestehende Impflücken zu schließen. Er appellierte daher: „Nutzen Sie die flächendeckenden Impfangebote im Land, neben den niedergelassenen Ärzten auch die Impfbusse, die kommunalen Impfangebote, die 21 Krankenhausstandorte und die reaktivierten Impfzentren, die ebenfalls ab dieser Woche in die Impfkampagne einsteigen.“ In der Region beteiligen sich die Krankenhäuser in Bitburg, Hermeskeil, Gerolstein und das Mutterhaus in Trier an den Impfungen. Auch das Impfzentrum in Trier öffnet ab Mittwoch wieder.
Neue Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz gelten ab Mittwoch
Hoch ist überzeugt, dass die ab Mittwoch geltenden strengeren Corona-Maßnahmen dazu führen, dass sich mehr Menschen, die bislang noch nicht gegen Corona geimpft sind, sich für eine Impfung entscheiden werden. Von Mittwoch an gilt ein Quasi-Lockdown für Ungeimpfte.
In weiten Teilen gilt von da die sogenannte 2G-Regel. Das heißt, Zutritt haben nur nachweislich Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte dürfen dann zum Beispiel nicht mehr in Kneipen, Restaurants, Kinos, Clubs, Fitness-Studios oder auch zum Friseur. Ausnahmen gibt es laut Hoch nur für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (sie müssen eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung über die entsprechende Diagnose vorlegen) sowie für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt.
Wo in Rheinland-Pfalz bald die 2G-Regel gilt
2G gilt ab Mittwoch bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien mit festen Plätzen oder wenn die Veranstalter von sich aus entscheiden, nur Geimpften und Genesene reinzulassen wie etwa beim Trierer Weihnachtsmarkt. Auch in die Innengastronomie (Ausnahme: Kantinen und Mensen), in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene. Das gilt auch für Museen. Auch bei Bus- und Schiffsreisen gilt 2G, ebenso bei körpernahen Dienstleistungen wie etwa beim Friseur oder bei der Nagelpflege. Auch Sport in Innenräumen (das gilt auch für Schwimmbäder) ist nur noch möglich, wenn man nachweisen kann, dass man geimpft oder genesen ist. Ebenso dürfen Ungeimpfte nicht mehr an Proben von Musik- oder Theatervereinen teilnehmen.
Ausnahme bei Corona-Regeln
Eine Sonderregelung gibt es für Gottesdienste und religiöse Versammlungen. Daran dürfen auch weiterhin Ungeimpfte teilnehmen. Aber nur wenn sie einen tagesaktuellen Test vorlegen.