Coronavirus Weil Inzidenzen über die Marke von 35 klettern: Drohen in Teilen der Region wieder neue Einschränkungen?

Berlin · In Trier und Bernkastel-Wittlich drohen Einschränkungen, weil Zahlen steigen. Doch die geltenden Regeln stehen in der Kritik. Krankenhäuser melden eine geringe Auslastung an Corona-Patienten. Ein Überblick.

 Das Corona-Virus geistert nach wie vor den Raum – auch durch den politischen. Sollen Inzidenzen noch der Richtwert für Einschränkungen sein?

Das Corona-Virus geistert nach wie vor den Raum – auch durch den politischen. Sollen Inzidenzen noch der Richtwert für Einschränkungen sein?

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Geht es nach der rheinland-pfälzischen Corona-Mathematik, könnten in der Stadt Trier und im Kreis Bernkastel-Wittlich bald schon wieder erste Einschränkungen drohen. Zahlen des Landesuntersuchungsamtes zeigten am Sonntag: Die 7-Tage-Inzidenz kletterte danach in der Stadt auf 38,6, im Kreis Bernkastel-Wittlich auf fast 40. Überschreitet eine Kommune die Inzidenz von 35 an drei Tagen in Folge – so gibt es die Corona-Rechtsverordnung des Landes her – sind Großveranstaltungen wie Feste mit mehr als 5000 Besuchern verboten. Bei privaten Feiern dürfen sich dann nur noch höchstens 350 Menschen in Räumen treffen und 500 im Freien. Schüler müssten im Unterricht Maske tragen. Weil aber Ferien sind, taugt das momentan nicht zum Aufreger.

Ab dem 23. August droht Ungeimpften ab einer Inzidenz von 35 grundsätzlich eine Testpflicht für Innenräume – wie in der Gastronomie, bei Friseuren oder bei Fitnessstudios. Geimpfte und Genesene sind davon befreit. Die niedrigste Inzidenz in der Region hatten am Sonntag nach den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes der Eifelkreis Bitburg-Prüm (6,1). Trier-Saarburg (15,4) und die Vulkaneifel (28).

Der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert ein neues System, das neben Inzidenz auch Impfquote und Krankenhaus-Auslastung berücksichtigt, um politische Einschränkungen in der Pandemie zu rechtfertigen.

Viele Länder suchen inzwischen eine neue Glücksformel, wenn es darum geht, wonach politische Einschränkungen sich künftig bemessen sollen. Beim jüngsten Bund-Länder-Gipfel gab es dazu kein Konzept. Ein Sprecher des Mainzer Gesundheitsministeriums sagt: „Eine gemeinsame Lösung hat für die rheinland-pfälzische Landesregierung aktuell Vorrang vor einer eigenen Systematik für Rheinland-Pfalz, da ein gemeinsamer bundesweiter Rahmen die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht.“

Bei der Einschätzung der Corona-Lage wollen sich dagegen neben Baden-Württemberg und Niedersachsen immer weniger Bundesländer ausschließlich nach den reinen Inzidenzwerten richten. In einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur kündigten zahlreiche Landesregierungen an, zur Bewertung des Infektionsgeschehens künftig weitere Kriterien heranzuziehen.

Die endgültige „Glücksformel“, von der Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gesprochen hatte, wird allerdings noch gesucht. „Klar ist, dass es neben der Inzidenz auch einen Blick in die Kontaktnachverfolgung und die Situation in den Krankenhäusern geben wird“, heißt es etwa aus dem Bremer Gesundheitsressort. Ob und welche neuen Warnstufen sich daraus ergeben, sei allerdings „noch nicht final geklärt“. Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerium arbeitet weiter an den neuen Regelungen: „Diese stehen heute ebenso wie das Datum der Veröffentlichung noch nicht fest.“

Baden-Württemberg entschied nach dem Bund-Länder-Gipfel, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz aus der Corona-Verordnung des Landes zu streichen. Damit dürfen dort ab kommendem Montag unabhängig von der Entwicklung der Infektionen alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Niedersachsen kündigte gleichzeitig an, neben der Inzidenz weitere Bewertungsmaßstäbe in seine Corona-Verordnung aufzunehmen, wie etwa die Auslastung der Krankenhäuser.

Die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken scheint als zusätzliches Entscheidungskriterium weitgehend unstrittig zu sein. Einige Bundesländern verfahren sogar schon länger so. In Mecklenburg-Vorpommern fließen die Klinikeinweisungen sowie der Anteil der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen in die tägliche Risikobewertung ein.

Auch die Intensivmediziner-Vereinigung Divi ist dafür. Mit Blick auf die Aufnahmezahlen von Krankenhäusern und Intensivstationen sowie die Auslastung der vorhandenen Intensivbetten sagte Präsident Gernot Marx der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag): „Auf den Intensivstationen werden diese Parameter schon jetzt in die täglichen Planungen vor Ort ein bezogen.“ Tatsächlich zeigt sich, dass in den Krankenhäusern momentan wenige Patienten wegen Corona behandelt werden. Am Wochenende wurden von bundesweit 18 689 belegten Intensivbetten in 489 Corona-Patienten behandelt, von denen 236 beatmet wurden. In der Stadt Trier wurde bis Freitag eine Corona-Patientin auf der Intensivstation beatmet, im Mutterhaus Nord lagen drei Infizierte auf der Normalstation, wie die Kliniken auf Volksfreund-Anfrage mitteilten. Kliniken wie Bitburg, Hermeskeil und Gerolstein melden momentan keine Corona-Patienten.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält hingegen die Sieben-Tage-Inzidenz für ausreichend. Sie habe sich bewährt. „Wir benötigen keine weiteren Parameter zur Einschätzung des Infektionsgeschehens“, sagte er derselben Zeitung. „Der Beschluss der MPK, ab einem Wert von 35 eine Testpflicht für Ungeimpfte einzuführen, ist einfach und richtig.“

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, zur Beurteilung der Lage sei die Sieben-Tage-Inzidenz „ein wichtiger, aber nicht der alleinige Faktor“. Es gebe nach wie vor weitere Indikatoren wie die Impfquote, die Zahl der schweren Krankenhausfälle, freie Intensivkapazitäten oder den R-Wert. Dieser gibt an, wie viele andere ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt. „Dass einige Länder jetzt diese Komplexität in den Landesregeln abbilden wollen, begrüßen wir ausdrücklich“, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag. Er verwies zugleich darauf, dass laut dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss zunächst einmal die 3G-Regel für einen Inzidenzwert ab 35 gelte – also Zutritt zu bestimmten Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete.

(dpa)
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