Verkehr Schwarzfahren: Wer ohne Ticket fährt, dem droht Gefängnis

Trier · Nicht jeder, der beim Schwarzfahren erwischt wird, landet automatisch vor Gericht. Wenn jemand jedoch partout nicht zahlen will, ist die Gesetzeslage eindeutig.

 Fahrkartenkontrollen in der Berliner S-Bahn. Wer mehrfach ohne erwischt wird, kann nicht nur in der Hauptstadt ins Gefängnis kommen.

Fahrkartenkontrollen in der Berliner S-Bahn. Wer mehrfach ohne erwischt wird, kann nicht nur in der Hauptstadt ins Gefängnis kommen.

Foto: dpa/Paul Zinken

Schwarzfahren kann nicht nur teuer werden. Es kann auch ins Gefängnis führen. Das musste vor zwei Jahren ein damals 35-Jähriger erfahren. Das Trierer Amtsgericht verurteilte ihn zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, nachdem er 19 Mal ohne gültige Fahrkarte beim Bahnfahren erwischt worden war. In der Regel sind es solche Wiederholungstäter, denen fürs Schwarzfahren Gefängnis droht. Das entsprechende Strafgesetz ist für die Beförderungserschleicher, wie Schwarzfahrer in der Justizsprache heißen, eindeutig. „Wer...die Beförderung durch ein Verkehrsmittel...erschleicht...wird mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft...“ heißt es im Paragraf 265a des Strafgesetzbuches.

Und dieser Paragraf führt dazu, dass in deutschen Gefängnissen viele Schwarzfahrer monatelang sitzen, weil sie die Geldstrafe fürs Fahren ohne Ticket nicht bezahlen wollen oder können. Nach Recherchen des ARD-Magazins Monitor verursachen diese sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen jährlich Kosten von 200 Millionen Euro. 138 Euro kostet ein Haftag in rheinland-pfälzischen Gefägnissen. 1983 Ersatzfreiheitsstrafen hat es 2016 im Land gegeben.

Er frage sich, sagt Oliver Emmer, Leiter des Amtsgerichts in Prüm, „ob es wirklich sein muss, dass jemand, der sein Entgelt für Bahn oder Bus nicht bezahlt hat, diese Missetat im Gefängnis verbüßen muss“. Der Amtsrichter unterstützt damit eine Forderung des Deutschen Richterbundes, der Schwarzfahren als Straftatbestand streichen will. Damit, so die Begründung, könnten Gerichte, aber auch Gefängnisse entlastet werden. Der Landesvorsitzende des Richterbundes, Thomas Edinger, glaubt jedoch nicht daran, dass durch eine Entkriminalisierung von Schwarzfahrern die Gerichte tatsächlich entlastet würden. Die meisten dieser Verfahren seien wenig aufwendig und zeit­intensiv. Würden diese wegfallen, so Edinger, dann könnte die Politik versucht sein, Richterstellen einzusparen, was dann wiederum zu einer Mehrbelastung der verbleibenden Richter führe. Während Edinger dafür ist, dass Schwarzfahren weiter eine Straftat ist, plädiert Emme dafür, es als Ordnungswidrigkeit einzustufen, für die Bußgelder verlangt werden können.

Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit würde bedeuten, dass Kontrolleure in den Trierer Stadtbussen nicht mehr die Möglichkeit hätten, Schwarzfahrer, die sich weigerten, ihre Personalien anzugeben, vorläufig festzunehmen, sagt Carsten Grasmück, Sprecher der Trierer Stadtwerke. Nicht jeder, der beim Schwarzfahren erwischt wird, landet automatisch vor Gericht. Nur wer sich weigert, das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro zu zahlen, wird bei der Polizei angezeigt. Bei dem erhöhten Beförderungsentgelt handele es sich nicht um ein Bußgeld oder eine Strafe, sondern „nur um einen teuren Fahrschein“, erklärt Grasmück. Insofern handele es sich dabei um Fahrgeldeinnahmen. Rolf Tödtmann von der Moselbahn, die Buslinien an der Mosel und in der Eifel betreibt, sieht darin auch einen Beitrag zur Gerechtigkeit gegenüber den Fahrgästen, die ihr Ticket bezahlt haben.

Es sind aber nicht nur die klassischen Schwarzfahrer, die Sorge bereiten. Zunehmend stelle man auch Betrugsversuche fest. Einige Kunden, vor allem Schüler, hielten den Busfahrern etwa mittels Farbkopierern gefälschten Fahrkarten vor, heißt es bei den Stadtwerken und der Moselbahn. Und das sei eben Urkundenfälschung.

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