Das Top-Thema am Mittwoch im TV: Kinder haften für Eltern nur in Grenzen
TRIER/KARLSRUHE. (wie) Erwachsene Kinder dürfen nicht zum Sozialfall werden, um die Pflege ihrer Eltern bezahlen zu können. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun: Die finanzielle Belastung der Kinder müsse sich in Grenzen halten.
07.06.2005
, 18:05 Uhr