Datenschützer: Das Internet vergisst nichts - Experte fordert Verfallsdatum per Gesetz

Das Topthema im TV: Viel zu leichtfertig stellen Jugendliche persönliche Angaben bis hin zu Wünschen ins weltweite Netz. Weil Daten kaum noch zurückgeholt werden können, fordern Datenschützer, per Gesetz ein Verfallsdatum vorzugeben.

(win) Die „Online-Generation“ strömt massenweise ins weltweite interaktive Netz. Plattformen und soziale Netzwerke wie MySpace, oder Xing schießen wie Pilze aus dem Boden und werden teilweise als attraktiver Markt für horrende Summen verkauft. Private Daten und Neigungen werden zu unbekümmert im Netz preisgegeben, warnt der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner bei der Vorlage seines jüngsten Berichtes. Denn das Internet vergisst nichts.

Einträge zu löschen, heißt noch lange nicht, dass sie auch im Netz verschwinden, denn es gibt viele Querverbindungen und Archiv-Plattformen. Netzwerke werden verkauft und kommerziell oder zu Werbezwecken ausgeschlachtet, Personalchefs überprüfen im Internet, was man über Job-Bewerber alles erfahren kann: „Viele junge Leute präsentierten sich im Internet, ohne zu überblicken, was sie damit anrichten können“, so Wagner. Er fordert, Internet-Anbieter zu verpflichten, Informationen nur mit Verfallsdatum einzugeben.

Weil auch Dritte persönliche Daten über andere Nutzer eingeben, gibt es inzwischen laut Wagner sogar eine Plattform für Geschädigte. Um unliebsame eigene oder fremde Eingaben wieder aufzuspüren und zu löschen, bieten Firmen ihre Dienste an.

Datenschutz müsse bei der Vermittlung von Medienkompetenz in der Schule mehr Gewicht erhalten, mahnt Wagner. Er fordert für seine Behörde die Zuständigkeit auch für den privaten Datenschutz, der bislang bei der Aufsichtsdirektion ADD in Trier angesiedelt ist. Nicht nur bei der Online-Generation, auch bei den Parlamenten ist der Respekt vor der Privatsphäre nicht mehr sehr ausgeprägt. Seit Jahren befindet sich der Datenschutz nach seinen Angaben im Abwehrkampf gegen immer neue Sicherheitsgesetze.

Laut Wagner ist es ausschließlich den Verfassungsgerichten zu verdanken, dass bislang trotz des „Würgegriffs“ der Gesetzgeber bei EU, Bund und Land noch ein Kernbestand erhalten blieb. In der Verwaltung ist der Datenschutz trotz einzelner Mängel insgesamt gut, attestiert er.

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