Verkehr Datenschützer gegen Handy-Blitzer: Sind die Bußgeldbescheide ungültig?

Trier · Neue Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten wegen des sogenannten Handy-Blitzers: Er kritisiert, dass in der Probephase der Kameraüberwachung bereits Bußgelder gegen Handy-Sünder verhängt werden. Ein Trierer Verkehrsrechtsexperte hält die Bußgeldbescheide für anfechtbar.

 Der Handy-Blitzer steht derzeit auf einer Brücke über die A602 bei Kenn. Foto: dpa

Der Handy-Blitzer steht derzeit auf einer Brücke über die A602 bei Kenn. Foto: dpa

Foto: dpa/Harald Tittel

Wer vom Handy-Blitzer, der derzeit probeweise auf einer Brücke über die A602 bei Kenn (Trier-Saarburg) steht, beim Nutzen des Handys während des Autofahrens „erwischt“ wird und einen Bußgeldbescheid bekommt, kann diesen möglicherweise erfolgreich anfechten. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.