50-Jähriger zahlt: Kein Prozess um Missbrauch

Daun · Der für gestern Nachmittag angesetzte Prozess vor dem Amtsgericht Daun wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen hat nicht stattgefunden. Der Grund: Der 50-jährige Angeklagte aus dem Kreis Vulkaneifel ist nun offensichtlich doch bereit, dem Strafbefehl über die Zahlung von 70 Tagessätzen zu 30 Euro (2100 Euro) nachzukommen.

Er hat seinen Widerspruch zurückgezogen. Laut Gericht kam ein entsprechendes Fax am Montagmorgen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts an.
Damit ist das Verfahren beendet. Vorbestraft ist der Mann damit nicht, die Grenze liegt bei 90 Tagessätzen.
Der damals 49-Jährige aus dem Kreis Vulkaneifel soll im November 2015 einen 14-jährigen Jungen, den er kannte und der im gleichen Ort wohnt, unter einem Vorwand in sein Haus gelockt haben. Dort, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll er den Jugendlichen dann massiert und ihn dazu gebracht haben, Pullover und T-Shirt auszuziehen. Im Verlauf der Massage soll er ihn dann auch an Po und Penis berührt haben.
Der Junge, der geäußert haben soll, dass er das nicht wolle, sei anschließend nach Hause gelaufen und habe seinem Vater berichtet, was vorgefallen sei. Dieser ist dann zur Polizei gegangen und hat Anzeige erstattet.
Da der Beschuldigte gegen den Strafbefehl zunächst Einspruch erhoben hat, war ein öffentliches Gerichtsverfahren anberaumt worden.
Durch dessen kurzfristig erfolgte Absetzung bleibt allen Beteiligten die Aussage erspart. mh

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