Amtsgericht Daun spricht 23-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit frei

Daun · Das Amtsgericht Daun hat einen 23-Jährigen aus Gerolstein vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen freigesprochen, weil es ihn für schuldunfähig hält. Damit folgte es dem Antrag sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung und berief sich auf das Gutachten einer Psychologin.

Die hatte bei dem jungen Mann eine „deutlich ausgeprägte krankhafte seelische Störung mit autistischen Neigungen“ und eine „erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit“ festgestellt. Oder, wie der 23-Jährige es selbst sagte: „Wenn ich provoziert werde, raste ich aus.“ Der Mann, der in einem Resozialisierungsprojekt für Straffällige in einer betreuten Wohngruppe in Gerolstein untergebracht war, war im Januar und im Februar vergangenen Jahres mit einem befreundeten Mitbewohner zweimal aneinandergeraten. Beim ersten Mal war ein Streit um eine Musikanlage – der Angeklagte ging davon aus, dass sie ihm geklaut werden sollte - im Haus derart eskaliert, dass der 23-Jährige dem Mitbewohner bis auf die Straße nachsetzte und ihn mit einer Eisenstange verprügelte. Die Folge der drei Hiebe auf den Rücken waren schmerzhafte Striemen. Nach der zwischenzeitlichen Versöhnung kam es drei Wochen später zum nächsten Vorfall: In der Wohnung des Mitbewohners kam es zunächst zu einem verbalen Streit. Dabei soll der Mitbewohner den bekanntermaßen leicht reizbaren Angeklagten schwer beleidigt haben, woraufhin dieser sich mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht revanchierte. Der Mitbewohner blutete und stürzte. In seinem Zorn packte der 23-Jährige einen Beistelltisch und zertrümmerte ihn auf den Boden. Ob er damit sein Opfer direkt traf oder nur Bruchstücke des Tisches ihn trafen, konnte nicht geklärt werden. Dafür räumte der junge Mann aber den weiteren Vorwurf ein: „Ich habe ihn dann noch, als er am Boden lag, mit dem Fuß in den Bauch getreten. Das war nicht okay.“ Weil er dabei einen schweren Schuh trug, wird das ebenfalls als gefährliche Körperverletzung gewertet. In diesem Fall aber nicht geahndet. In der Vergangenheit war das anders: Der junge Mann, der viele Jahre in Heimen verbrachte, keine Ausbildung hat und nur eingeschränkt arbeitsfähig ist, ist bereits vorbestraft und hat im Gefängnis gesessen: wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung. Auch hat er bereits mehrere Psychotherapien samt Verabreichung von Psychopharmaka hinter sich. Seine Mutter, die er bereits als Kind geschlagen haben soll und mit der er sich über Jahre überworfen hat, sagte ebenfalls vor Gericht aus. Sie berichtete davon, dass sie sich wieder versöhnt hätten und er sie jedes Wochenende besuche. Sie meinte: „Er hat sich dermaßen toll gebessert, er nimmt wieder regelmäßig seine Medikamente, es tut sich bei ihm viel Positives.“ Auch aktuell empfahl die Gutachterin eine Psychotherapie samt medikamentöser Behandlung. Sie sagte: „Es gibt geeignete Maßnahmen, bei denen solchen Patienten lernen können, mit Konfliktsituationen besser umzugehen.“ Es blieb aber bei einer Empfehlung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort