Anklage Mordversuch: Zechpreller vor Gericht

Daun/Trier · Weil er im Juni zwei Kneipengäste mit einem Messer niedergestochen haben soll, steht ab heute ein 59-Jähriger aus Daun vor dem Trierer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor.

Es ist der Abend vor Fronleichnam. Ein Mann sitzt Stunden in einer Kneipe, trinkt ein Weizenbier nach dem anderen. Kurz vor Mitternacht verlässt der stark Angetrunkene die Kneipe - ohne zu bezahlen. Eine Angestellte der Gaststätte und zwei Gäste laufen ihm hinterher. Die Frau bittet ihn, seinen "Deckel" zu bezahlen. Doch der weigert sich. Der 20-jährige Gast stellt sich dem Zechpreller in den Weg. Plötzlich zieht der Mann ein Messer, 21 Zentimeter lang, und rammt es dem 20-Jährigen in den Bauch. Der bricht zusammen. Als der andere Kneipengast, ein 24-Jähriger, daraufhin versucht, den Messerstecher festzuhalten, wird er selbst zum Opfer. Wieder sticht der angetrunkene Zechpreller mit dem langen Messer zu, in den Oberbauch des 24-Jährigen und verfehlt nur knapp das Herz des Mannes.
Zugetragen hat sich der blutige Kneipenstreit in Daun. Ein 59-jähriger Mann aus der Kreisstadt soll in der Nacht zum 7. Juni die Zeche in einer Gaststätte geprellt und anschließend die beiden Männer niedergestochen haben. Ab heute muss er sich vor dem Trierer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Seine beiden Opfer konnten, so die Staatsanwaltschaft nur durch Notoperationen gerettet werden. Ansonsten wären sie verstorben, heißt es in der Anklage.

Andere Gäste des Lokals konnten den angeblichen Zechpreller festhalten, bis die Polizei eintraf. Die nahm den Mann, der bei der blutigen Auseinandersetzung vor der Kneipe ebenfalls verletzt worden war, fest und brachte ihn zunächst ins Krankenhaus. Um festzustellen, wie stark angetrunken der Mann war, wurde ihm noch in der Nacht Blut entnommen. Ergebnis des Alkoholtests: 2,0 Promille.

Wegen des überhöhten Alkoholkonsums wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit versucht zu haben, die beiden Männer zu töten. Mit den gezielten Messerstichen habe der Mann eine Straftat, nämlich das Prellen der Zeche, verdecken wollen, heißt es in der Anklage. Außerdem soll er heimtückisch gehandelt haben, weil er die Arglosigkeit der Opfer ausnutzte. Heimtücke ist im Strafrecht ein sogenanntes Mordmerkmal. Wird einem Täter dieses Merkmal bei einer vorsätzlichen Tötung nachgewiesen, handelt es sich nicht um Totschlag, sondern um Mord.
Der 59-Jährige befindet sich seit Juni in Untersuchungshaft, hat aber bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Er ist mehrmals vorbestraft, überwiegend allerdings wegen Delikten im Straßenverkehr, also etwa Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht.

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