"Anzeige völlig richtig"

Absicht oder Unglück? Um diese Frage geht es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trier gegen den Grubenbetreiber in Kirchweiler. Nach Sprengungen war ein Hang aus dem unter Naturdenkmalschutz stehenden Gebiet des Scharteberges nachgerutscht. Bergamt und Kreisverwaltung gehen von illegalem Verhalten aus. Der Unternehmer schweigt, und Umweltschützer befürchten weitere Schäden.

 Norbert Leinung, Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe Vulkaneifel, zeigt in die Richtung, in der nach seiner Meinung der illegale Abbaubereich im Gebiet des Naturdenkmal geschützten Areals Schartenberg liegt. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Norbert Leinung, Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe Vulkaneifel, zeigt in die Richtung, in der nach seiner Meinung der illegale Abbaubereich im Gebiet des Naturdenkmal geschützten Areals Schartenberg liegt. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Kirchweiler. Dem historischen Scharteberg droht nicht das Aus. Der Sachverhalt zum Strafverfahren ist komplex. Das Gebiet des Naturdenkmals Scharteberg entlang der Landesstraße zwischen Kirchweiler und Neunkirchen ist 35,5 Hektar groß. Der größte Teil des seit 1948 geschützten Areals liegt rund um den 690 Meter hohen Gipfel, auf dem der Funkmast steht. Rund ein Viertel verläuft zungenförmig in Richtung Neunkirchen. Ein Drittel des Ausläufers, etwa 700 Meter vom Gipfel entfernt, verläuft durch das Erweiterungsgebiet des Lava-Abbaus. Und genau da kam es zu Jahresbeginn zu dem fragwürdigen Vorfall (der TV berichtete). Andreas Tschauder, zuständiger Abteilungsleiter beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB), erklärt: "Wir wissen seit Januar von der Sache. Bei einer erneuten Ortsbegehung am 9. Juni konnten seitdem keine Veränderungen mehr festgestellt werden." Das LGB habe eng mit der Kreisverwaltung zusammen agiert. Letztendlich stellte die Kreisverwaltung am 28. April Strafanzeige wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung". Tschauder: "Der Unternehmer darf die Grenzen nicht verletzten. Weil er aber zu nah sprengte und ein Hang nachrutschte, hat er illegal ins Schutzgebiet eingegriffen. Die Anzeige war völlig richtig." Für die Umweltschützer geht es um die Zuverlässigkeit des Unternehmers. Norbert Leinung, Vorsitzender der BUND-Kreisgruppe, fordert: "Das LBG und die Kreisverwaltung müssen deutliche Zeichen setzen." Der gleiche Unternehmer habe am Dauner Fuchskopf elf Hektar Erweiterung im Lavaabbau beantragt. "Da sind wertvolle Biotope. Wenn die im Genehmigungsverfahren ausgespart werden, ist es mit Blick aufs Verhalten in Kirchweiler sehr fraglich, ob er sich dran hält", vermutet Leinung.Fürs LGB sind mit dem Strafantrag klare Signale gesetzt. Die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft laufen noch. Der Unternehmer ist zurzeit in Urlaub, und kein Vertreter wollte auf die TV-Anfrage antworten. Stefan Simon, Ortsbürgermeister in Kirchweiler, erklärt: "Wenn die Grenzen verletzt wurden, können wir es von der Gemeinde nicht gutheißen. Allerdings würden wir einen Antrag auf Veränderung der Naturdenkmal-Verordnung aus wirtschaftlichen Gründen befürworten." Dieses Verfahren könne bis zu sieben Jahre dauern. Damit könne aber das Areal des Naturdenkmals Scharteberg neu bestimmt werden. Beispielsweise könnte der Endzipfel des Ausläufers für den Abbau freigegeben werden. Dort liegt hochwertige Lava.

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