Augen auf beim Abfall

DAUN/GEROLSTEIN. (red) Bioabfall, Restmüll und verwertbare Abfälle müssen auch von Gewerbebetrieben getrennt entsorgt werden. Seit Anfang des Jahres wird dieser Vorgabe durch die neue Gewerbeabfall-Verordnung Nachdruck verliehen.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft macht die Betriebe im Kreis Daun darauf aufmerksam, dass die von manchen Entsorgungsunternehmen angebotene Abfuhr aller Abfälle in nur einem Container rechtswidrig ist. Nur für verwertbare Abfälle bestehe für die Betreibe die Möglichkeit der freien Wahl des Entsorgungsdienstleisters. Aber auch hierbei seien Dokumentationspflichten und Mindestverwertungsquoten einzuhalten. Weitere Informationen unter Telefon 06592/933-345.

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