Müll Aus für Deponie Klasse 1 in Strohn

Strohn · Die Deponie Strohn kommt nicht. Die Genehmigungsbehörde macht dem Antragsteller, der Firma Scherer Baustoffe, einen Strich durch die Rechnung.

Aus für Deponie Klasse 1 in Strohn
Foto: tv/SGD Nord

(red) Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat nach Prüfung im Planfeststellungsverfahren der Errichtung und dem Betrieb einer Deponie der Klasse 1 die Zulassung versagt.

„Die Zulassung konnte nicht erteilt werden, da der Plan der Antragstellerin den materiellen Anforderungen an die Planung nicht genügt hat und das Vorhaben damit gegen zwingendes Recht verstößt“, erklärt die SGD Nord. Dies betreffe insbesondere Vorgaben zur Errichtung eines Eingangsbereichs auf dem Deponiegelände, zur Sicherung Deponie vor unbefugtem Zutritt  und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten

 Dieser Entscheidung seien zuletzt mehrere Gespräche mit der Firma vorausgegangen, in denen man seitens der SGD Nord ausdrücklich darauf hingewiesen habe, in welchen Punkten der Antrag nicht genehmigungsfähig sei. Von der Möglichkeit, den Antrag zu ändern, habe die Firma aber keinen Gebrauch gemacht. Sie habe  vielmehr an ihrer ursprünglich vorgelegten Planung festgehalten. Deshalb habe man diese Entscheidung so getroffen.

 Neben der Frage der Erschließung der benötigten gemeindeeigenen Grundstücke seien bei der Entscheidung auch Besorgnisse gegenüber den Auswirkungen im Hinblick auf Eingriffe in den Naturhaushalt, wie zum Beispiel den Natur- und Geopark Vulkaneifel und benachbarten Schutzgebieten sowie fachtechnische Bedenken zu den Anforderungen an den Nachweis der Standfestigkeit des Untergrundes, berücksichtigt worden.

Weitere Informationen unter
www.sgdnord.rlp.de

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